Hallo,
folgender Fall: Ich möchte für meine beiden Söhne (16 und 20) eine Berufsunfähigkeitsversicherung machen und habe hierzu auch schon Anträge bei einer Gesellschaft gestellt. Der 16jährige befindet sich derzeit in Ausbildung. Hier gibt es auch keine Probleme, der Antrag wurde angenommen und auf die abstrakte Verweisbarkeit verzichtet. Beim 20jährigen sieht die Sache anders aus. Er hat keine Berufsausbildung und ist derzeit als Produktionshelfer tätig. Hier wurde mir mitgeteilt, dass bei ihm auf diese Verweisbarkeit nicht verzichtet werden kann, da er keinen Beruf erlernt hat.
Nun wollte ich wissen, ob es Versicherungsgesellschaften gibt, die trotzdem auf die Verweisbarkeit verzichten, oder ob dies gesetzlich geregelt ist und somit für alle Versicherungen Gültigkeit hat.
Auf welchen Beruf soll denn die Versicherung nur verweisen dürfen? Auf welchen nicht?
Wenn jemand etwas gelernt hat oder in einer Ausbildung ist, dann darf man Ihn aufgrund der Klausel nicht einem anderen Beruf „zuweisen“.
Wo es keinen erlernten Beruf gibt, da kann man nicht auf nichts gelerntes verweisen. Daher wirst du mE keine Versicherung finden.