Hallo Zusammen,
bei meinem Neubau (vom Bauträger) wurden an den bodentiefen Fenstern im Kinderzimmer Absturzgeländer angebracht, welche mit Querstreben versehen sind.
Da der Abstand der Querstreben etwa 15-20 cm beträgt, kann das Geländer prima als „Leiter“ genutzt werden.
Ist eine solche Konstruktion eigendlich erlaubt und kann ich dies kostenfrei ändern lassen?
Vielen Dank für alle Antworten sagt
Roland
Niedersachsen
Hallo,
Geländer mit waagrechten Sprossen sieht man zwar überall, aber ich meine, dass sie (zumindest in Niedersachsen) nicht zulässig sind, wenn Kinder abstürzen könnten.
Hierzu sagt die Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (jaja, so was gibt`s wirklich):
§ 4 DVNBauO
Umwehrungen (Zu § 23 NBauO )
(2) Umwehrungen … müssen bei einer Absturzhöhe bis zu 12 m mindestens 90 cm, im Übrigen mindestens 1,10 m hoch sein …
(4) Fensterbrüstungen müssen bei einer Absturzhöhe von 1 m bis 12 m mindestens 80 cm, bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m mindestens 90 cm hoch sein. Eine geringere Brüstungshöhe kann zugelassen werden, wenn
- ein Schutz durch Umwehrungen sichergestellt ist, die den Anforderungen nach Absatz 2 entsprechen oder
- Fenstern Flächen, wie Balkone oder Terrassen, vorgelagert sind, die nach Absatz 2 umwehrt sind.
(5) Umwehrungen von Flächen, auf denen sich üblicherweise auch Kleinkinder aufhalten, müssen so ausgebildet sein, dass ein Überklettern nicht erleichtert wird. Öffnungen in diesen Umwehrungen dürfen bei einer Breite von mehr als 12 cm nicht höher als 12 cm oder bei einer Höhe von mehr als 12 cm nicht breiter als 12 cm sein. Der seitliche Abstand zwischen Umwehrungen und den zu sichernden Flächen darf nicht größer als 6 cm sein.
Grüße
Kira