Hallo, wir verwenden in unserer Firma unter anderem ein Dreibein zur Personsicherung.
Jetzt ist folgender Diskussionspunkt aufgetaucht.
Darf ein Dreibein nur mit einem Höhensicherungsgerät betreiben werden oder ist immer eine Winde zusätzlich erforderlich an der der Mitarbeiter auf oder abgeseilt wird?
Im konkreten Fall geht es darum dass ein Mitarbeiter an einer Leiter in einen Schacht steigt und dabei nur über ein Höhensicherungsgerät mit dem Dreibein verbunden ist.
Sollte er von der Leiter abrutschen und in das Höhensicherungsgerät fallen würde meiner Meinung nach das Dreibein überlastet werden da es nur für eine Belastung von ca. 3 kN (300kg) zulässig ist.
Ich bin der Meinung dass ein Dreibein nur mit einer Winde an der die Personen hängt und ein HSG zur Sicherung betrieben werden darf.
Wie steht Ihr dazu?
Hallo !
Nein,das Dreibein muss es aushalten,die Angabe 300 kg sind m.E. die Festigkeit der Anschlagösen selbst,davon gibts ja mehrere.
Am Sicherheitsgeschirr mit Fangleine kann man aber keine Person ablassen,dazu muß es ein zweites System geben,was am Rücken eingeklinkt wird und über eine Handwinde mit Bremse abgelassen wird.
Nur mit dem Fanggeschirr kann man doch nur arbeiten,wenn es auch genug Fallhöhe hat,damit sich die Fangbremse auswickeln kann und die Person abbremst und aufhält bevor die Sohle oder der Boden kommt.
Ich kenne es so,eingehakt am Rücken und so gesichert steigt man über die Schachtleiter ein. Dort ist auch noch ein Schienensystem,in das man sich zusätzlich einhakt(Absturzsicherung).
Die Winde ist ja auch für Notfälle vorzusehen,um einen ohnmächtigen Kollegen bergen zu können,deshalb ist auch immer ein 2. Mann vor Ort erforderlich.
MfG
duck313