Abtasten von Passagieren/Intimsphäre?

Auf deutschen Flughäfen werden einige Passagiere beim Sicherheitscheck abgetastet, so das auch Genitalien berührt und abgestreift werden.
Ist das ein Eingriff in die Intimsphäre?
Wenn ja oder nein, Warum? Bitte wenn möglich mit Quellen dazu.

Zum zweiten, darf vom Staat in die Intimsphäre nur ausnahmsweise eingegriffen werden. Was könnte das sein? Wann darf eingegriffen werden? Stellt die Sicherheit auf Flughäfen so eine Ausnahme dar?

Danke

Auf deutschen Flughäfen werden einige Passagiere beim
Sicherheitscheck abgetastet, so das auch Genitalien berührt
und abgestreift werden.
Ist das ein Eingriff in die Intimsphäre?

Nein, in den Intimbereich.
Und das geht teilweise noch tiefer :smile:

Wann
darf eingegriffen werden?

Z.B. wenn vermutet wird, dass sich in oder an bestimmten Körperstellen Illegales befinden könnte.

Stellt die Sicherheit auf Flughäfen
so eine Ausnahme dar?

Ja, durchaus.

Danke

Da nich’ für…
G imager

Auf deutschen Flughäfen werden einige Passagiere beim
Sicherheitscheck abgetastet, so das auch Genitalien berührt
und abgestreift werden.

Hab ich noch nie erlebt, dass man da abgetastet wird. Ein Drüberstreifen mit dem Gerät vielleicht schon, aber auch das hab ich noch nie wirklich mitbekommen.

Aber egal…

Ist das ein Eingriff in die Intimsphäre?

Wohl ja.

Wenn ja oder nein, Warum? Bitte wenn möglich mit Quellen dazu.

Weil es sich um intime Körperstellen handelt, an denen andere nunmal nichts zu suchen haben. Einfach mal im Palandt bei § 823 BGB nachsehen.

Zum zweiten, darf vom Staat in die Intimsphäre nur
ausnahmsweise eingegriffen werden. Was könnte das sein?

Vieles, hier aber wenig relevant, da meines Wissens alle Flughäfen von juristsichen Personen des Zivilrechts betreiben werden. Es handelt sich also nicht um einen staatlichen Eingriff.

Wann
darf eingegriffen werden?

Von Privaten dann, wenn die Person eingewilligt hat. Das tut sie bereits dadurch, dass sie sich in den Konrtollbereich begibt in den Wissen, was dort passiert. Man kann es natürlich auch lassen und kein Flugticket kaufen.

Siehe oben.

Gruß
Dea

Hallo,

Vieles, hier aber wenig relevant, da meines Wissens alle
Flughäfen von juristsichen Personen des Zivilrechts betreiben
werden. Es handelt sich also nicht um einen staatlichen
Eingriff.

eben nicht. Die „Fummler“ arbeiten im Auftrag und unter Aufsicht der Bundespolizei.

Von Privaten dann, wenn die Person eingewilligt hat. Das tut
sie bereits dadurch, dass sie sich in den Konrtollbereich
begibt in den Wissen, was dort passiert. Man kann es natürlich
auch lassen und kein Flugticket kaufen.

So ist es. Die Durchsuchung ist Bedingung für den Flug und allseits bekannt, man kann sich nicht auf ein „Nichtwissen“ beim Kauf des Tickets berufen.

Gruss

Iru

eben nicht. Die „Fummler“ arbeiten im Auftrag und unter
Aufsicht der Bundespolizei.

Echt? Ich dachte immer, das sei Flughafenpersonal.

Naja, muss nächstes mal genauer hinschauen.

Gruß
Dea

eben nicht. Die „Fummler“ arbeiten im Auftrag und unter
Aufsicht der Bundespolizei.

Echt? Ich dachte immer, das sei Flughafenpersonal.

Das Personal ist Angestellt vom Flughafen, aber untersteht zumindest bei uns in München rechtlich dem Lufamt Süd und damit einer staatlichen Behörde.

ok, aber wenn ich sagen kann, jeder der fliegen will weiß das er durch den Sicherheitscheck muss, und sich eventuell „befummeln“ lassen muss.

Würde der Bodyscanner ja auch nicht in das Persönlichkeitsrecht greifen.
Vor allem der Intimbereich von Personen mit künstlichem Darmausgan, Katheder ect. müssen ihren Gesundheitszustand darlegen.

Aber sich befummeln zu lassen ist auch ein tiefer Eingriff in den Intimbereich. Trotz alledem ist das wohl bewilligt. Warum?
Warum dann nicht der Bodyscanner? (nach der Testphase, nicht freiwillig)

Hallo,

Das Personal ist Angestellt vom Flughafen, aber untersteht
zumindest bei uns in München rechtlich dem Lufamt Süd und
damit einer staatlichen Behörde.

kannst du dieses bitte überprüfen? Ich halte diese Aussage für nicht ganz richtig.
In der Regel sind es entweder Privatunternehmen, die im Auftrag und unter Aufsicht der Bundespolizei arbeiten oder direkt bei der Bundespolizei angestellte. Für den Flughafen München gilt meines Wissens nach, dass sich die Zuständigkeit für die Luftsicherheit aus den § 1 Abs. 2 BPolG und § 4 BPolG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 LuftSiG und § 2 LuftSiG ergibt. Dazu kommt eine Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des Innern und der Bayerischen Staatsregierung aufgrund des § 31 Abs. 2 Nr. 19 LuftVG über die Wahrnehmung von Aufgaben der Luftsicherheit nach § 29c LuftVG.

Demnach wäre auch die Bundespolizei am Flughafen München für die Fluggastkontrolle zuständig. Das Luftamt Süd ist keine Behörde, die einen eigenen Vollzugsdienst aufrecht erhält und wäre von daher gar nicht in der Lage, diese Aufgabe der Fluggastkontrolle wahrzunehmen , sie sorgt lediglich auf Verwaltungsebene für Luftsicherheit. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Gruss

Iru