Abteil an Zweifamilienhaus verkaufen!HILFE!

Hallo,

ich möchte gern meinen Anteil(50%) am Elternhaus an meinen Bruder verkaufen. Mein Bruder wohnt selber im Haus, zusammen mit meiner Mutter die ein lebenslanges Wohnrecht hat. Da ich nicht in dem Haus wohne, habe ich mich entschieden, meinen Teil vom Haus an meinen Bruder zu verkaufen.
Jetzt stellt sich die Frage, wie macht man das?? Man muss sicher erstmal einen Gutachter das Haus schätzen lassen. Setzt man einen Kaufvertrag auf? Wie ist das mit Steuern?? Was ist mit dem Grundbucheintrag??Nach erhalt der Summe erst ändern?? Das haus ist schuldenfrei und das Grundstück gehört auch zum Haus.

Hat jemand sowas schon gemacht oder erlebt? Wie sollte ich am Besten vorgehen??

Vielen dank für die Hilfe,

bastelwastel

Hallo,

ich bin kein Notar oder Makler, also kann ich Dir nur meine Erfahrungen mitteilen.

Ich habe von meinen Schwiegereltern ein Haus gekauft, ohne Gutachter. Der Verkehrswert war bekannt, also war schnell ein Freundschaftspreis gefunden.

Das Finanzamt ist hier vermtl. das größte Problem. Da sicher Steuern anfallen, reagiert das FA sauer, wenn der Kaufpreis zu niedrig angesetzt wird.

Eine zweite Falle kann sein, wenn Du Deinen anteil noch nicht lange genug besitzt, dann könnten „Spekulations-Steuern“ anfallen. Wenn ich recht informiert bin, ist die Frist mitlerweile auf 10(?) Jahre angehoben.

Diese Regelung gilt für Häuser, vermute aber, dass es auch bei Anteilen so ist.

Beim Vertrag hast Du den Vorteil, dass der Notar neutral beraten muss, also auch auf Probleme hinweisen.

Meine Transaktionen liegen schon länger zurück, es hat sich viel geändert, aber vielleicht helfen diese Stichpunkte ein wenig.

Viel Erfolg!

Gruß Volker

Hallo

das ist ganz einfach:
den Wert des Hauses schätzt auch deine Hausbank.
Ansonsten keine Gedanken machen, sondern einfach einen Notar aufsuchen, der wird euch sagen wie alles abläuft, denn ohne notariellen Kaufvertrag kann keine Immobilie (auch Anteil) veräußert werden.
Gehe mal davon aus, dass dein Bruder die andere Hälfte erwerben wird, dazu muss er dich auszahlen, wie man so schön sagt.

Also: Notar aufsuchen, beraten lassen, oder falls Steuerberater vorhanden, diesen fragen.

Gruß

danke schonmal für die Antworten!

ich habe das Haus 2002 mit meinem Bruder geerbt. mein bruder wohnt in dem haus und ich nicht, da ich in einem anderen ort studiere! wie schauts dann aus?? muss mein bruder dann keine steuern zahlen aber ich schon??

gruß,

wastel

Hallo,
was für Steuern willst du eigentlich bezahlen?
Von welchen Summer reden wir hier?

mfg
Bert

das haus wurde beim erben mit pauschal 450.000€ angerechnet. also schon eine ganz schöne summe! denke das der wert noch höher ist.

gruß,

wastel

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ich dachte da kommt die spekulationssteuer ins spiel!??

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Servus,

Da sicher Steuern anfallen,

Barum?

MM

Hallo Bastelwastel,

ich dachte da kommt die spekulationssteuer ins spiel!??

Spekulationssteuer wird nur auf einen Gewinn berechnet!!!
Bsp.: nicht selbstgenutzte Immobilie wird für 100.000 Euro gekauft und innerhalb von 10 Jahren wieder verkauft für
a.) 100.000 Euro. Auf den Gewinn (Verkaufspreis MINUS 100.000 Euro) fällt Spekulationssteuer an.

Grüße von
Tinchen

Hallo,

ich möchte gern meinen Anteil(50%) am Elternhaus an meinen
Bruder verkaufen. Mein Bruder wohnt selber im Haus, zusammen
mit meiner Mutter die ein lebenslanges Wohnrecht hat. Da ich
nicht in dem Haus wohne, habe ich mich entschieden, meinen
Teil vom Haus an meinen Bruder zu verkaufen.
Jetzt stellt sich die Frage, wie macht man das??

Nichts einfacher als dieses

Man muss
sicher erstmal einen Gutachter das Haus schätzen lassen.

Warum? Den Preis macht man einfach untereinander aus. Es wird niemand gezwungen zu einem von einem Gutachter festgesetzten Wert zu kaufen oder zu verkaufen. Andererseits kommt es natürlich vor, dass die Parteien überhaupt keinen Ansatz haben, um einen Preis zu definieren. Dann ist der Gutachter eine richtige Entscheidung. Zu Bedenken ist in der vorliegenden Konstellation, dass im Rahmen des Erbfalles aber schon ein Wert (Verkehrswert oder steuerlicher Ertragswert???) vor nicht all zu langer Zeit genannt wurde. Darauf kann man sich stützen. Das Wohnrecht wirkt sich nach allgemeiner Verkehrsanschauung wertmindernd aus. Die Höhe dieser Minderung lässt sich recht exakt berechnen (Sterbetafel, Jahreswert lt. Vereinbarung), kann man unter Familienangehörigen aber auch über den Daumen peilen.

Setzt
man einen Kaufvertrag auf?

Nicht man, sondern ein Notar. An dem führt kein Weg vorbei.

Wie ist das mit Steuern??

Welche Steuern? Grunderwerbssteuer fällt unter nahen Angehörigen nicht an. Erbschaftsteuer sollte ebenfalls angesichts des im anderen Posting genannten Wertes nicht angefallen sein.

Was ist
mit dem Grundbucheintrag??Nach erhalt der Summe erst ändern??

Das macht alles der Notar.

Gruß vom Wiz

Hallo

wenn es ein Verkauf ist, könnte Grunderwerbsteuer anfallen, bin mir aber nicht sicher, ob das auch zwischen Verwandten gilt, wären dann ca. 3,5% + Notarkosten ca. 1,5% vom Kaufpreis.

Auf der sicheren Seite bist du wenn du dich mit einem Notar darüber unterhälst.

Gruß

gibt auch www.frag-einen-anwalt-de. - kannst du dich auch informieren.

Gruß

Erbauseinandersetzung Zweifamilienhaus - Steuern
Hallo Tinchen et al.,

zum Aspekt „Steuern“ folgende Klarstellung:

(1) Eine Spekulationssteuer gibt es in D nicht
(2) In Frage kommen ESt auf ein privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 I EStG und Grunderwerbsteuer

Und jetzt schaun wir das einmal genauer an.

Ein Anteil an einem Zweifamilienhaus wird im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge per Erbfall unentgeltlich erworben. Die Veräußerung an einen Miterben erfolgt jetzt möglicherweise im Zuge der Erbauseinandersetzung.

  • Einkommensteuer

Für die Berechnung der Zehnjahresfrist gem. § 23 I Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG gilt der Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung durch den Rechtsvorgänger = Erblasser - § 23 I Satz 3 EStG.

Wenn der verkaufte Anteil an dem Objekt im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt war, liegt kein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft vor - § 23 I S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG.

Wenn trotz dieser beiden Bedingungen noch ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt - was ich trotz der dürren Angaben zum Sachverhalt für sehr wenig wahrscheinlich halte, berechnet sich der steuerbare Gewinn:

Veräußerungserlös
minus Anschaffungs- und Herstellungskosten
plus Abschreibungen, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, soweit sie steuerlich wirksam angesetzt worden sind
minus Werbungskosten = Aufwendungen, die mit der Veräußerung in Zusammenhang stehen

(§ 23 III EStG).

Wichtig ist dabei, dass der Wertansatz des Objektes zur Ermittlung der Erbschaftsteuer nichts, null, nada mit der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes zu tun hat.

  • Grunderwerbsteuer

Ohne hier in Einzelheiten zu gehen, kann man von vornherein festhalten, dass der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks duch Miterben zur Teilung des Nachlasses von der Besteuerung ausgenommen ist - § 3 Nr. 3 GrEStG. Das dürfte den vorliegenden Fall abdecken, ich untersuche ihn also nicht weiter.

Wenn jemand der Ansicht ist, dass im geschilderten Sachverhalt irgendwelche Steuerbelastungen anfallen, bitte ich um Begründung unter Berücksichtigung der oben geschilderten Rechtslage.

Schöne Grüße

MM

Servus Irene,

gibt auch www.frag-einen-anwalt-de.

solang Wiz und noch einige anderen und ich hier posten, empfehle ich eher wer-weiss-was als frag-einen-anwalt.

Die allgemeinen Ausnahmen von der Besteuerung gem. § 3 GrEStG kann man hier lesen:

http://bundesrecht.juris.de/grestg_1983/__3.html

(nur echt mit dem Bundesadler!)

Schöne Grüße

MM

Hallo MM

habe ich nur empfohlen weil man dort Fragen stellen kann, deren Gebühr von der Erstberatung durch einen RA deutlich abweicht, also bitte nicht persönlich nehmen.

Gruß

Meistens wird ein Preis unter Verwandten unter dem realen Wert angesetzt. Also ich würde schon einen Gutachter mal rechnen lassen. Dein Bruder hat gar kein Interesse Deinen Anteil zu übernehmen. Ist doch bequem. Ganzes Haus bewohnen, nur die Hälfte besitzen. Ändere das, indem Du für Deinen Anteil erst mal eine Miete verlangst.

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