Abteilung wird verkauft-MA soll mitverkauft werden

Hallo,
über folgenden fiktiven Fall würde mich mal eure Meinung interessieren.
Herr X arbeitet bei der Firma Y in Abteilung Z. Nun will Firma Y die Abteilung Z verkaufen, da sie ihr angeblich nicht mehr rentabel genug ist. Herr X soll mit der Abteilung quasi mit verkauft werden.
Nun die Fragen:
Nehmen wir mal an, Herr X möchte nicht mit verkauft werden. Muss Y ihn dann behalten, ihm qusi eine andere Stelle im Unternehmen anbieten oder können sie ihm dann kündigen?
Falls es zur Kündigung kommt, wie muss sich Herr X verhalten, um eine (möglichst hohe) Abfindung zu erhalten?
Was muss Herr X beachten, wenn er nicht möchte, dass diese Abfindung an sein Arbeitslosengeld angerechnet wird, falls er in die Bredouille käme und solches beantragen müsste?

Generell: wie sollte sich Herr X in einer Situation verhalten, wenn eben Firma Y die in Abteilung Z verkaufen möchte? Gibt es Sachen, die man tun oder nicht tun sollte? Alle Tipps werden gern angenommen, da Herr X bisher noch keine Erfahrung mit einer derartigen Situation hat.

Ich danke euch allen im Voraus
Bye
Leo

Hallo,

das ist kein Thema, das sinnvoll in einem Forum erörtert werden kann, da sollte der AN einen Anwalt aufsuchen.

Wenn das ein Betriebsteilübergang ist, kann ein Widerspruchsrecht des AN gegeben sein, nicht mit überzugehen. Dessen Ausübung kann aber dann zur Kündigung führen, wenn es für den nun doch nicht bei der Veräußerung übergegangenen AN keine Beschäftigungsmöglichkeit im Restbetrieb gibt. Da ist dann im Detail zu klären, ob es freie Arbeitsplätze in dem nicht übergegangenen Betriebsrest gibt oder im Rahmen der Sozialauswahl andere AN dann gehen müssen, um für den widersprechenden AN einen Platz freizumachen. Dafür muss man dann den Arbeitsvertrag kennen, die Vergleichbarkeit beurteilen und die Sozialauswahlkriterien bewerten.

Am Ende kann wie so oft eine wirksame betriebsbedingte Kündigung stehen. Und das kann dazu führen, dass kein Abfindungsanspruch besteht, Abfindungen also allenfalls freiwillig gezahlt werden, es sei denn, man müsste dem AN eigentlich einen Platz im nicht übergegangenen Betrieb anbieten und um das zu vermeiden eine einvernehmliche Trennung gegen Abfindung durchführt.

Zu einem ersten Einblick in die Komplexität der Materie:
http://www.rae-hoss.de/51015496010d35701/51015498b20…

VG
EK