Guten Tag,
habe eben Deine Anfrage gelesen und hoffe meine Antworten helfen Dir weiter.
Hallo,
kann mir irgendwer sagen, was im Finanzamt in folgenden
Abteilungen gemacht wird oder weiss jemand, woher ich diese
Infos im Internet bekomme?
-Veranlagungsteilbezirk
Da werden natürliche Personen (übersetzt: Menschen) in der Regel zur Einkommensteuer veranlagt, d.h. hier werden die Einkommensteuererklärungen der Steuerbürger bearbeitet. Aber auch die Umsatzsteuererklärungen und Gewerbesteuererklärungen von sog. Einzelunternehmen werden hier bearbeitet.
-Bewertungsstelle
Hier wird Grundvermögen nach einem ziemlich altem Gesetz und daher auch nach ziemlich alten Wertvorstellungen bewertet, d.h. es wird ein Wert in Geld festgesetzt. Dieser Wert bildet die Grundlage z.B. bei der Grundsteuer, die von der Gemeinde erhoben wird.
-Finanzkasse
Die Bank des Finanzamts. Für alles was mit zahlungsverkehr zu tun hat sind die Leute hier zuständig.
-Ausbildungsarbeitsgemeinschaft
Hier werden die Azubis der Finanzämter für die Praxis fit gemacht. Ihre Arbeit wird von bereits ausgebildeten Sachbearbeitern aber überprüft.
-Vollstreckungsstelle
Wer seine Steuern nicht bezahlt, macht Bekanntschaft mit den Damen und Herren dieser Stelle. Sie veranlassen z.B. Lohn- und Kontenpfändungen, Zwangsvollstreckungen und weitere nette Dinge.
-Meldestelle
Das weiss ich nicht.
-Registratur
Akten, Akten, Akten. In manchen Finanzämtern gibt es eine eigene Stelle, an der zentral alle Akten geführt werden. Die Bearbeiter hier legen Schriftstücke ab und verteilen die Akten an andere Bearbeiter/Stellen. Im modernen Zeitalter werden hier auch Schriftstücke elektronisch erfasst und einer sog. elektronischen Akte zugeordnet.
-Umsatzsteuer-Voranmeldungsstelle
Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigen, müssen je nach Umsatzgröße die Umsatzsteuer voranmelden. Es gibt Voranmeldungen, die monatlich oder vierteljährlich abzugeben sind. Die Voranmeldungen werden elektronisch abgegeben und nur von einem Sachbearbeiter dieser Stelle geprüft, wenn bei der elektronischen Prüfung eine Auffälligkeit da ist (wenn z.B. ein Neuunternehmer 20.000 EUR an Vorsteuer vom Finanzamt möchte, sollte vor Auszahlung durch die Finanzkasse schon mal jemand prüfen, ob dieses Guthaben gerechtfertigt ist.
Ich habe bereits gegoogelt, bin allerdings nicht fündig
geworden.
Hoffe mir kann jemand helfen.
Liebe Grüße
Kristin