Abteilungswechsel wegen BR-Kündigungsschutz

Guten Tag

meine Verlobte wird am Mittwoch von ihrem Arbeitgeber einen
neuen Vertrag bekommen, weil sie auf grund ihres
Kündigungsschutzes in eine neue Abteilung gekommen ist.
Guten Abend

Grundsätzlich gilt folgendes dieser Vertrag ist eine Änderungskündigung in dem sich der Arbeitnehmer nicht verschlechtern darf und auch die Betriebszugehörigkeit angerechnet werden muß, Probezeiten gibt es hier nicht da Sie ja bereits in einem festen Arbeitsverhältnis ist in der selben Firma, es geht eigentlich nur um das andere Betätigungsfeld in einer anderen Abteilung. Kündigungsschutz wird anhand der Betriebszugehörigkeit gewährt ist Gesetzlich so geregelt und mit 52 kann Sie eh nicht mehr entlassen werden ist Alterskündigungsschutz. Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen. Entschuldige die Späte Antwort aber ich war relativ schwer Krank und bin jetzt erst wieder am Rechner. Schönen Abend noch Charly

Ihre alte Abteilung wurde ausgegliedert.

Meine Fragen währe jetzt:

  1. Wo drauf muss sie achten bevor sie den Vertag
    unterschreibt?

  2. Hat sie ein Recht auf anrechnung ihrer bisherigen
    Betriebszugehörigkeit?

  3. Wenn im Vertrag von einer Probezeit die rede ist. Gilt die
    dann trotz des Kündigungsschutzes?

Ich danke schon mal im Vorraus für jede Antwort

MfG

Mortaur

Sorry bin Krank…

also,

  1. der Vertrag muss den selben Inhalt haben, wie der Alte - nur halt den anderen Arbeitsplatz.

  2. selbstverständlich zählen die Betriebsjahre weiter als Summe

  3. es gelten die selben Rechte. Also keine Probezeit!!! Voll eingestellt, wie bisher auch.

Euch viel Glück! Seht mal zu, dass ihr den Hintern in die Gewerkschaft bringt, die helfen euch :wink:)

Guten Tag Mortaur,

sie sollte darauf achten, dass sämtliche Besitzstände und die Beschäftigungsdauer anerkannt und damit bestehen bleiben.

Einen Anspruch auf Anerkennung der bisherigen Betriebszugehörigkeit hat sie nicht. Es ist ja ein Vertrag. Und dieser bedarf der Zustimmung beider Seiten.

Ob die Probezeit gilt, hängt davon ab, ob es ein neuer Arbeitgeber ist. Wenn es der alte Arbeitgeber ist, dann kann eine Probezeit nur vereinbart werden, wenn Ihre Verlobte zustimmt. Und selbst wenn sie zugestimmt hat, könnte das nur wirksam, wenn es eine neue Stelle ist. Und das sollte Ihre Verlobte als Befristungsgrund vereinbaren. Sollte also die neue Stelle scheitern, würde sie auf die alte zurück fallen.

Grundsätzlich würde ich keinen Änderungsvertrag unterzeichnen, der meinen Kündigungsschutz antastet. Kündigungsschutz gilt nur, wenn sie beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt bleibt. Dann war sie ja nach wie vor mindestens 6 Monate beim selben Arbeitgeber beschäftigt. Ob nun Abteilung 1 oder 2 ist egal.

Wenn es ein Teilbetriebsübergang ist, rate ich von der Unterzeichnung von Änderungsverträgen oder dreiseitigen Verträgen (Aufhebung Arbeitsvertrag als, Neuabschluss Arbeitsvertrag neu) ab.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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Hallo,
durch eine längere Krankheit, habe ich nicht antworten
können.
Hoffe DAS ALLES GUT GEGANGEN IST:
LIEBE GRÜ?E
USCHI