Guten Tag
meine Verlobte wird am Mittwoch von ihrem Arbeitgeber einen
neuen Vertrag bekommen, weil sie auf grund ihres
Kündigungsschutzes in eine neue Abteilung gekommen ist.
Guten Abend
Grundsätzlich gilt folgendes dieser Vertrag ist eine Änderungskündigung in dem sich der Arbeitnehmer nicht verschlechtern darf und auch die Betriebszugehörigkeit angerechnet werden muß, Probezeiten gibt es hier nicht da Sie ja bereits in einem festen Arbeitsverhältnis ist in der selben Firma, es geht eigentlich nur um das andere Betätigungsfeld in einer anderen Abteilung. Kündigungsschutz wird anhand der Betriebszugehörigkeit gewährt ist Gesetzlich so geregelt und mit 52 kann Sie eh nicht mehr entlassen werden ist Alterskündigungsschutz. Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen. Entschuldige die Späte Antwort aber ich war relativ schwer Krank und bin jetzt erst wieder am Rechner. Schönen Abend noch Charly
Ihre alte Abteilung wurde ausgegliedert.
Meine Fragen währe jetzt:
Wo drauf muss sie achten bevor sie den Vertag
unterschreibt?Hat sie ein Recht auf anrechnung ihrer bisherigen
Betriebszugehörigkeit?Wenn im Vertrag von einer Probezeit die rede ist. Gilt die
dann trotz des Kündigungsschutzes?Ich danke schon mal im Vorraus für jede Antwort
MfG
Mortaur