Abteilungswechsel wegen BR-Kündigungsschutz

Guten Tag

meine Verlobte wird am Mittwoch von ihrem Arbeitgeber einen neuen Vertrag bekommen, weil sie auf grund ihres Kündigungsschutzes in eine neue Abteilung gekommen ist.
Ihre alte Abteilung wurde ausgegliedert.

Meine Fragen währe jetzt:

  1. Wo drauf muss sie achten bevor sie den Vertag unterschreibt?
  2. Hat sie ein Recht auf anrechnung ihrer bisherigen Betriebszugehörigkeit?
  3. Wenn im Vertrag von einer Probezeit die rede ist. Gilt die dann trotz des Kündigungsschutzes?

Ich danke schon mal im Vorraus für jede Antwort

MfG

Mortaur

Guten Tag

meine Verlobte wird am Mittwoch von ihrem Arbeitgeber einen
neuen Vertrag bekommen, weil sie auf grund ihres
Kündigungsschutzes in eine neue Abteilung gekommen ist.

Ich gehe davon aus, dass Sie Betreiebsrätin ist und deshalb den Kündigungsschutz hat.

Ihre alte Abteilung wurde ausgegliedert.

deshalb sicherlich das Angebot der Übernahme mit neuem AV.

Meine Fragen währe jetzt:

  1. Wo drauf muss sie achten bevor sie den Vertag
    unterschreibt?

Auf keinen Fall sofort unterschreiben, sondern den Vetrag mitnehmen. Das Rechts dazu hat sie. Und überlegen und den AG in Unsicherheit wähnen. Denn eigentlich „könnte“ sie im Betrieb verbleiben und „kalt freigestellt“ weiter ihr BR-Mandart ausüben.

  1. Hat sie ein Recht auf anrechnung ihrer bisherigen
    Betriebszugehörigkeit?

Da der Vertrag aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis angeboten wurde, gelten alle bisherigen Regelungen weiter wie Betriebszugehörigkeit. Es entfallen Probezeit, ev Kürzung des Urlaubs usw. Ihre Rechte bleiben in vollem Unfang erhalten.

  1. Wenn im Vertrag von einer Probezeit die rede ist. Gilt die
    dann trotz des Kündigungsschutzes?

Nein,s.o.

Ich danke schon mal im Vorraus für jede Antwort

MfG

Mortaur

Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort.

Auf keinen Fall sofort unterschreiben, sondern den Vetrag
mitnehmen. Das Rechts dazu hat sie. Und überlegen und den AG
in Unsicherheit wähnen. Denn eigentlich „könnte“ sie im
Betrieb verbleiben und „kalt freigestellt“ weiter ihr
BR-Mandart ausüben.

Verstehe ich das richtig das sie nicht mehr zur arbeit gehen müsste und trotzdem weiter gehalt bekommt? Wie ist das denn mit einem BR-Ersatzmitglied. Sie ist schon häufig eingesrungen und hat grosse ausssicht dauerhaft eine Kollegin zu ersetzen.
Die Frage ist übrigens nur rein interesse halber. Da sie in der neuen Abteilung schon angelernt wird kommt es für sie nicht in frage die neuen Kolegen und Kolleginnnen im Stich zu lassen.

MfG

Mortaur

0:3. Wenn im Vertrag von einer Probezeit die rede ist. Gilt die
dann trotz des Kündigungsschutzes?

Ich danke schon mal im Vorraus für jede Antwort

MfG

Mortaur

Zunächst ist festzustellen, dass dem Vorgang vermutlich eine Betriebsänderung mit Interessenausgleich und Sozialplan vorausgegangen ist. Dies sind wesentliche Grundlagen für den Vorgang der Versetzung gem. § 99 BetrVG.
Ihre Verlobte möge sich an den Betriebsrat und die zuständige Gewerkschaft wenden.
Zu 1.: Eines neuen Arbeitsvertrages bedarf es nicht. Es genügt eine Ergänzung, falls die Abteilungsbezeichnung Inhalt des Arbeitsvertrages ist.
Achten Sie darauf, dass keine Verschlechterung der Vertragsinhalte erfolgt.
Zu 2.: Sie gehört weiter dem Betrieb an! Eine Änderungskündigung wäre vom BR zu genehmigen.
Zu 3.: Die Probezeit kann/darf niemals zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses wirksam sein. Sie kann nur intern dazu führen, dass die Abteilung sie oder sie den Einsatz in dieser Abteilung ablehnt. In diesem Fall ist nach ihrem momentanen Status sicher gestellt, dass sie aus ihrem Kündigungsschutz heraus andere Arbeitsplätze angeboten bekommt. Dies kann nur durch die Annahme eines für sie unsinnigen Neuvertrages (incl. Aufhebungsvertrages) hintergangen werden. Soetwas wird sie sicherlich nicht unterschreiben!

Hallo, ein neuer Vertrag ist völlig unnötig und ich würde ihn deshalb auch nicht unterschreiben!!! Er kann nur schlechter sein als der Alte! Es reicht eine Bestätigung der Firma, dass sie ab … in der Abt xy arbeitet. Und noch nicht einmal das ist notwendig!
Betriebzugehörigkeit? Ich denke, es ist das gleiche Unternehmen? Und wieso Probezeit? Sie ist doch schon länger im UN? Sie ist Betriebsrätin? Dann sollte sie die Regeln kennen!!! Und den Vertrag keinesfalls unterschreiben. Der alte Vetrag kann nur mit Änderungskündigung geändert werden und auch da greift ihr Kündigungsschutz. Nie auf Seminar gewesen?

Auch ihnen danke ich für die schnelle Antwort

zunächst ist festzustellen, dass dem Vorgang vermutlich eine
Betriebsänderung mit Interessenausgleich und Sozialplan
vorausgegangen ist. Dies sind wesentliche Grundlagen für den
Vorgang der Versetzung gem. § 99 BetrVG.

Ihre alte Abteilung wurde ausgegliedert und auf Grund ihres Kündigungsschutzes durch BR-Ersatzmitglied wurde ihr die andere Stelle angeboten

Ihre Verlobte möge sich an den Betriebsrat und die zuständige
Gewerkschaft wenden.

Zu 1.: Eines neuen Arbeitsvertrages bedarf es nicht. Es
genügt eine Ergänzung, falls die Abteilungsbezeichnung Inhalt
des Arbeitsvertrages ist.

Ich kenne mich in den Betriebsinternen abläufen nicht aus deswegen weiss ich nicht warum sie unbedingt einen neuen Vertrag bekommen muss. Nur soviel hat man uns gesagt, sie könne manche dinge in der Abteilung nicht machen wenn sie keinen neuen Vertrag hat.

Zu 3.: Die Probezeit kann/darf niemals zur Auflösung des
Arbeitsverhältnisses wirksam sein. Sie kann nur intern dazu
führen, dass die Abteilung sie oder sie den Einsatz in dieser
Abteilung ablehnt. In diesem Fall ist nach ihrem momentanen
Status sicher gestellt, dass sie aus ihrem Kündigungsschutz
heraus andere Arbeitsplätze angeboten bekommt. Dies kann nur
durch die Annahme eines
für sie unsinnigen Neuvertrages (incl. Aufhebungsvertrages)

Was genau ist damit bitte gemeint.

hintergangen werden. Soetwas wird sie
sicherlich nicht unterschreiben!

MfG

Mortaur

Hallo, Mortaur,

als Betriebsrätin wird Ihre Verlobte doch wohl selbst die Antworten auf diese Fragen geben können. Wozu ist sie denn Betriebsrätin?

Sorry, dass ich das so streng sehe.

MfG W.

Nicht jeder der grad erst damit anfängt ist gleich auch ein Profi. Zudem ist sie nur ersatzmitglied was ihr bisjetzt nicht die möglichkeit gegeben hat auf seminare zu fahren.

Hi Montaur,
das ist viel zu kompliziert und hängt zu sehr vom Einzelfall ab, um es in kurzen Sätzen zu beantworten.

  1. Das muss man im Detail bereden. Es sollte kein neuer Vertrag sein, sondern beispielsweise eine Um- oder Versetzung.
  2. Ja. Der bleibt aber eben nur erhalten, wenn es kein völlig neuer Vertrag ist. Deswegen: Um- oder Versetzung.
  3. Nein.
    Jedenfalls: Wenn sie Mitglied in der Gewerkschaft ist, sollte sie sich (Betriebsrat?) beraten lassen, z.b. über den DGB-Rechtschutz oder einen Beratungsgutschein.
    Ohne Gewerkschaft bist Du da total im Hintertreffen.
    Viele Grüße
    Ernst

Nicht jeder der grad erst damit anfängt ist gleich auch ein
Profi. Zudem ist sie nur ersatzmitglied was ihr bisjetzt nicht
die möglichkeit gegeben hat auf seminare zu fahren.

Trotzdem gehe ich mal davon aus, dass es im Betriebsrat selbst und im Umfeld des Betriebsrates (Gewerkschaft, Berater etc.) Personen gibt, die entsprechenden Sachverstand haben und Ihre Verlobte beraten können. Zudem ist die Materie auch noch mitbestimmungs- bzw. mitwirkungspflichtig, sodass sie schon automatisch im Betriebsrat behandelt wird. Das kann auch einem Ersatzmitglied nicht verborgen bleiben. Wenn man schon selbst weiß, dass man auch als Ersatzmitglied einen gewissen Kündigungsschutz hat, dann sollte man auch wissen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Dazu muss man kein Profi sein.

Aber irgendwie scheint mir die Connection unter den Betriebsratsmitgliedern nicht zu stimmen.

Aber nun zu den Antworten auf die Fragen:

Sie soll darauf achten, dass die Inhalte des Vetrages nicht schlechter sind als die alten. Besser geht immer.

Da sie ja bei der gleichen Firma bleibt, ändert sich auch nichts an den Betriebszugehörigkeitsjahren.

Eine Probezeit ist Nonsens. Von daher abzulehnen.

Mal eine wichtige Frage meinerseits:
Geht es hier um eine Versetzung oder um eine Änderungskündigung?

ad 1.) nicht wirklich beantwortbar, meine Kristallkugel ist gerade in Reparatur. Allgemein: Keine Veränderung der Arbeitsbedingungen mit Ausnahme der Stelle / Abteilung.
ad 2.) Ja. Da das Arbeitsverhaeltnis lueckenlos mit dem alten Arbeitgeber fortgesetzt zu werden scheint gilt das automatisch ohne gesonderte Erwähnung im Arbeitsvertrag.
ad 3.) Ja. Die Frage ist nur was passiert wenn sie diese Probezeit nicht besteht. Waere die alte Abteilung noch im Unternehmen würde sie dorthin zurück wechseln. In diesem Fall geht das nicht. Ggf.ist eine erneute Eingliederung an einem anderen Arbeitsplatz zu versuchen. Um dem vorzubeugen sollte man versuchen den Passus aus dem Vertrag herauszunehmen.

Letztlich ist kein neuer Vertrag notwendig, da es sich um eine ganz normale Versetzung zu handeln scheint, wenngleich die Ursache eine andere ist. Da riecht ein neuer Vertrag natuerlich nach dem Versuch andere Dinge „gleich mit“ zu erledigen.

Gruss

WG

Eigentlich würde ein Versetzungsschreiben ausreichen. Das Arbeitsverhältnis besteht ja weiter, selbstverständlich wird die bisherige Zugehörigkeit angerechnet. Und es besteht Kündigungsschutz, d.h. es kann zwar theoretisch für den neuen Job eine Probezeit vereinbart werden, nützt dem AG kündigungstechnisch nichtzs. Heißt, wenn man der Meinung wäre, Ihre Verlobte füllt die neue Aufgabe nicht aus, kann man sie nicht kündigen. Eine Kündigung ist aufgrund des bestehenden Sonderkündigungsschutzes nur außerordentlich aus wichtigem Grund und mit Zustimmung des Betriebsrates möglich.

Hallo Mortaur,
um eine Änderungskündigung zu verhindern (unterliegt auch dem Kündigungsschutz) ist eine Versetzung, mit der gegebenen Begründung, in die neue Abteilung unter „Erhalt des erarbeiteten Besitzstands“ die beste Lösung. Dieser Vermerk sollte im Versetzungsschreiben des Arbeitgebers enthalten sein.
Als letzer Satz sollte stehen:
„Dieses Schreiben gilt als Anhang zum Arbeitsvertrag“
Es bleiben somit alle „alten“ Rechte erhalten.
Auf gar keinen Fall einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben.
Ansonsten den Vertrag in Ruhe zu Hause durchlesen und evtl Rechtsauskunft bei einem RA für Arbeitsrecht einholen.
Eine weitere Probezeit ist im bleibenden Arbeitsverhältnis unzulässig.

Ist der Arbeitgeber „gutwillig“ wird er auf obigen Vorschlag eingehen, dies ist durchaus praxis.

Gruß wannsee

Verstehe ich das richtig das sie nicht mehr zur arbeit gehen
müsste und trotzdem weiter gehalt bekommt? Wie ist das denn
mit einem BR-Ersatzmitglied. Sie ist schon häufig eingesrungen
und hat grosse ausssicht dauerhaft eine Kollegin zu ersetzen.

Der begriff „kalt freigestellt“ bedeutet, dass die Betriebsrätin nur noch BR-Tätigkeit macht, also dauerhaft einen Platz im BR-Büro hat und sich dort aufhält. Es gibt keine „Heimatabteilung“ mehr und der Arbeitgeber muss sie weiterbezahlen. Dies ist auf jeden Fall mit Streiterei verbunden und dazu braucht die Person ein gutes Standing und Konfliktbereitschaft. Es sollte nur die letzte Möglichkeit sein. Es ist gut, dass deine Freundin in der neuen Arbeit schon eingearbeitet wird!Alles Gute!

Susanne

Hallo,

es kommt auf den Vertrag an, das kann einfach ein Versetzungsschreiben sein dann hat das gar keine Auswirkungen auf die Betriebszugehörigkeit, Gehalt etc. weil sie nur die Abteilung ändert.

Es kann eine Änderungskündigung sein oder es kann ein Vertrag mit einem ganz anderen Arbeitgeber sein wie vorher.

Um genau auf die Fragen zu antworten müßte ich dazu etwas wissen.

Bei einer Änderungskündigung und bei einem neuen Vertrag mit einem anderen Arbeitgeber können neue Konditionen vereinbart werden. Normalerweise gibt es in solchen Fällen in denen Ausgliederungen oder Abteilungsschließungen vorgenommen werden einen Sozial- und Interessensausgleich der zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber abgeschlossen ist und der solche Fragen wie Anrechnung der Betriebszugehörigkeit etc geklärt sind.

Muss sie ihre Betriebsratstätigkeit deswegen aufgeben oder kann sie diese gerade aufgrund der Versetzung / Verbleib in der Gesellschaft weiterführen? Wenn ja, gilt der Kündigungsschutz natürlich weiterhin.

Ich hoffe ich konnte etwas Licht in die Angelegenheit bringen…

Herzliche Grüße
D. Agusta

Hallo,
als Betriebsratsmitglied kann sie sich doch von einem Anwalt beraten lassen - vermutlich gehört sie auch einer Gewerkschaft an … die machen das kostenlos.
Wir (Betriebsräte) haben uns auch einmal vom ANwalt beraten lassen weil wir ja auch nicht alles wissen konnten - das musste sogar der AG bezahlen.
Also … auf jeden Fall einen Fachmann dazu befragen bzw. den Vertrag prüfen lassen.

Gruß
Hajo

Hallo
mir ist der Sachverhalt leider nicht klar.
Wenn eine Abteilung geschlossen wird, in der ein Betriebsrat tätig ist, muss geprüft werden, ob die Weiterbeschäftigung an einer anderen Stelle möglich ist.

Soweit das im selben Unternehmen möglich ist, ist mir nicht nachvollziehbar, warum ein neuer Vertrag, und eine Probezeit notwendig sein soll.

Anwartschaften (Betriebszugehörigkeiten)werden im gleichen Unternehmen angerechnet.

Oder steckt da was ganz Anderes dahinter ?

Was sagt denn der Betriebsrat bzw. die Gewerkschaft zu der Angelegenheit.
Auf keinen Fall voreilig etwas unterschreiben !!!

Freundliche Grüße

Wie mir scheint, handelt es sich dann um einen neuen Arbeitsvertrag. Ein neuer Arbeitsvertrag bedeutet aber, dass der alte durch eine Änderungskündigung seitens des Arbeitgebers beendet wird. Änderungskündigung ist wie Kündigung. Da das mit dem Kündigungsschutz zusammentrifft, sollte sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen. Auf die Betriebszugehörigkeit darf sich der neue Vertrag nicht negativ auswirken. Ebenso wäre eine Probezeit nicht angemessen. Kurz: eine ganze Reihe von Fragen und Fallen - ohne fachkundigen Rat kann das nur schief gehen.!

Hallo Mortaur,
ich verstehe nicht, warum man einen neuen Vertrag bekommt, wenn man innerhalb einer Firma die Abteilung wechselt. Hierfür reicht eine vom Betriebsrat genehmigte Versetzung.
Damit erübrigen sich auch die weiteren Fragen:
Betriebszugehörigkeit läuft weiter und da es keine neue Stelle ist, gibt es auch keine Probezeit.

Wenn Sie die Firma (und nicht nur die Abteilung) wechseln würde, würde sie ja auch ihr Betriebsratsmandat verlieren.

Das Ganze sieht etwas nach einem Trick des Arbeitgebers aus, also Vorsicht!

Viel Erfolg

Uli

von Arbeitgeber einen
neuen Vertrag, weil sie auf grund ihres
Kündigungsschutzes in eine neue Abteilung gekommen ist. Ihre alte Abteilung wurde ausgegliedert.

  1. Wo drauf muss sie achten bevor sie den Vertag
    unterschreibt?

  2. Hat sie ein Recht auf anrechnung ihrer bisherigen
    Betriebszugehörigkeit?

  3. Wenn im Vertrag von einer Probezeit die rede ist. Gilt die
    dann trotz des Kündigungsschutzes?

Hallo Herr Mortour,

ich bin kein Anwalt und kann deshalb nur einen Teil beantworten.

Was man beim Vertrag beachten muss weiß ich im Speziellen nicht.

Sicher sollte die Vergütung, Urlaubstage nicht schlechter werden als es vorher war.

Die Betriebszugehörigkeit wird nicht unterbrochen. Sie zählt ab dem ersten Tag an, seit dem Ihre Verlobte dort arbeitet. Egal ob als Zugehfrau, 400 Euro Job oder sonstiges. Es gilt vom ersten Tag an.

Eine neue Probezeit halte ich für rechtswidrig. Das kann meiner Meinung nur bei einer Neueinstellung erfolgen.

Gruss Eric