Vor 28 Jahren wurde ein Mietvertrag über einen 4800 ltr Gastank abgeschlossen. der Gastank stand zu diesem Zeitpunkt bereits im Garten hinter einem Haus mit seitlich großer Garage ca. 20 m vom Straßenrand entfernt. Wie der Tank damals in den Garten kam ist nicht bekannt, da das alles noch im Bau befindlich war konnte der anliefernde LKW wohl relativ einfach über andere Grundstücke anfahren.
Bei der Vertragschließung hat der Erwerber des Hauses die im Vertrag großzügig ausgelegte Möglichkeit von Mietpreiserhöhungen auf einen kleinen jährlichen Prozentsatz zusammengestrichen. Als auch den Passus; daß der Tank auf Kosten des Mieters abzubauen und an das Depot zu liefern ist, gänzlich gestrichen. Der Vertreter hat den Vertrag damals nicht angenommen und gefordert den Vertrag an das Unternehmen direkt zu schicken. Da die gestrichenen Positionen im vierseitigen Vertrag auf den Innenseiten lagen wurde das wohl übersehen und der Vertrag kam komentarlos zu dem überraschten Neumieter zurück. Jetzt nach Verkauf des Hauses will der neue Besitzter einen Erdtank statt des großten Trums im Garten und die Gasfirma wurde aufgefordert den Tank abzuholen. Diese beharrt darauf, dass der Tank für eine LKW mit Bordkran erreichbar zurecht gelegt werden soll. Nach Einschätzung des ehemaligen Mieters bedeutet aber: Abbau und Transport Sache des Vermieters, dass der Vermieter den dort zu entfernen hat wo er jetzt steht.
Der neue Hausbesitzer kommt jetzt langsam in Stress, da er kein Warmwasser hat und an die Stelle wo der Gastank jetzt steht, der Erdtank hin soll.
Wenn sich die Gasfima weiter stur stellt, kann dann der alte Mieter den Gastank aus dem Garten heben und einlagern lassen und die Kosten einklagen. Muss er Angebote einholen von verschiedenen Kranunternehmen? Oder ist gar der neue Hausbesitzer der Ansprechpartner? Neuer Besitzter und alter Besitzter verstehen sich gut und der alte Besitzer will dem neuen natürlich möglichst helfen.
Eine letzt Frist bis zum 17.08. wird per Einwurfeinschreiben morgen gestzt werden. Was ist weiter zu beachten? oder gleich zum Anwalt?
Grüße Hartmut
Hallo!
Ich kürze das mal ab in der Hoffnung es richtig verstanden zu haben.
Tank ist gemietet (wäre auch normal) und man hat den Vertrag fristgerecht gekündigt.
Dann muss der Tank-Vermieter ihn auch auf eigene Kosten abholen, es sei denn durch vorgenommene Baumaßnahmen ist der Zugang inzwischen anders als bei Anlieferung. Das hätte nicht der Tankvermieter zu vertreten.
Aufforderung zur Abholung mit abgemessener Frist und gleich ankündigen was nach schuldhaftem Fristverlauf geschehen soll.
Etwa Selbstvornahme, Ausbau und Versetzen auf Grundstück und Einforderung der entstandenen Kosten.
MfG
duck313
Wenn der geänderte Vertrag nicht angenommen wurde gilt der ursprüngliche, oder etwa nicht? Und damit auch dieser Passus. Und da kommt der Mieter auch nicht dadurch einfach raus, indem er das Haus verkauft.
Wie kommst du darauf, dass nun plötzlich der Vermieter zahlen soll - und das, nachdem man ihm die Möglichkeit zu einfacheren Abholung auch noch im wahrsten Sinne verbaut hat? Was habe ich falsch verstanden?
Der geänderte Vertrag wurde ja angenommen; unterschrieben und abgestempelt retouniert von der Gaslieferfirma.
fast alles
Wie wird denn eigentlich der Erdtank dorthin gelangen können ? Und vorher der Bagger für den Aushub ?
Könnte man da nicht die Transportarbeiten kombinieren und den Miettank vorschaffen ?
4800 Liter (also 2,1 t Tank = Leergewicht 1 t, Maße ca. 4,30 m x 1,25 m dick
Nach 28 Jahren kommt der sowieso in den Schrott und könnte sicherlich von jedem Radlader oder Bagger vorgezogen werden(nach Vorarbeit am Gasinhalt und an Leitungen)
Wenn ein Weg da ist, was ja eigentlich sein muss wenn da ein Erdtank hin soll !
Mein Vorschlag war ja auch die Arbeiten zu kombinieren. Warum das nicht geschehen ist weis ich auch nicht.
Vom neuen Eigentümer habe ich nur gehört, das Angebot sei nicht akzeptabel.
Zugangsmöglichkeit besteht nur für einen Gartenbaubagger wenn man eine Rampe baut um 8 Betonstufen zu überbrücken (hab ich auch schon mal gemacht). Vielleicht hat der Lieferant vor den Tank auf diesen Weg mit einem Bagger da runter zu schaffen.
Nachdem der hiesige Vertreter den Vertriebsleiter über den Vorgang informiert hat, ging’s ratz fatz!
Inklusive Entschuldigung und Baukostenzuschuß für den hiesigen neunen Platz für einen Tank.
Scheinbar hat ein Sachbearbeiter den anderen, als dessen Vorgesetzten vorgestellt, der leider auch nicht kompetent genug war.