Der Wunsch scheint auf dem Wunsch der Mutter zu beruhen, die sich auch wünscht, dass der Täter so schnell wie möglich wieder in der Familie ist, wenn man den Zeitungsberichten glauben darf.
Das Mädchen selbst (offenbar ohnehin geistig behindert, schwer traumatisiert, 10 Jahre) ist kaum entscheidungsfähig.
Rein von den körperlichen Risiken her dürfte zwischen kontrollierter Abtreibung und kontrollierter sehr früher Entbindung kein großer Unterschied bestehen.
[quote=„FBH, post:9, topic:9410992“]
Naja, das ist mir zu lapidar. Es geht immerhin um die Tötung eines Fötus
Das ist sachlich offenbar falsch.
In Indien wie D besteht a) eine Fristenlösung und b) die Möglichkeit zur Spätabtreibung bei Gefahr für das Leben der Mutter. So wie ich das sehe, hat es dieses Gerichtsurteil nur gebraucht, weil laut medizinischem Gutachten keine Gefahr für das Leben der Mutter bestanden haben soll.
Ich habe widersprüchliche Pressemitteilungen gelesen, ob das Gericht nun eine „Ausnahmeerlaubnis“ erteilt hat (trotz: über 20 Wochen, keine Lebensgefahr) oder ob das Gericht befunden hat, dass nicht sicher die 20-Wochen-Frist bereits überschritten war.
Gruß
F.