Schmerz kann man bei einem ungeborenen Kind nicht messen.
Doch, man kann. Nur, weil Du es Dir nicht vorstellen kannst, heißt das nicht, dass man es nicht kann.
Aber das ist eben der Unterschied zwischen WISSENschaftlern und GLAUBENden. Der eine hat Beweise, der andere denkt sich was zurecht.
Man
kann nur an seinen Reaktionen ausmachen, ob es Schmerzen hat.
=falsch. Das ist, wie DU es Dir denkst.
Unbestritten sind Abwehrreaktionen auf Tötungsversuche bereits
bei sehr jungen ungeborenen Kindern.
weiter oben im Thread schon besprochen
Du bezeichnest sie als
Reflexe, hast dafür aber genauso wenig Belege, wie ich, wenn
ich behaupte, das Kind empfindet Schmerzen bzw. Angst. Die
Antwort kann also höchstens lauten: Wir wissen es nicht.
Du sprichst wiedr von Dir. Wissenschaftler sind da schon weiter.
Nimmt Dir hier aber keiner übel, wir sind Kummer gewohnt.
Vorab: Grüßen und sich verabschieden ist nicht schlimm: Man
darf es ruhig machen und es zeugt von manieren!
Und zweitens:
Wenn ein Kind abgetrieben wird,
Ein Kind wird GRUNDSÄTZLICH NICHT ABGETRIEBEN Welch ein
Unfug!
Da erkennst du aber nicht, dass dies eine Definitionsfrage ist und Definitionen menschliche Setzungen sind die man akzeptieren kann, aber auch nicht.
Wenn du dies so für dich definierst ist es gut das zu wissen, für andere zwingend ist es nicht und darum abweichende Definitionen kein Unfug.
Sorry, aber das ist für mich grundlegend und weit, sehr weit
von jegliche Haarspalterei entfernt.
Da hast du recht, nur folgt daraus nicht, was du wohl meinst. Es folgt daraus nämlich, dass über bestimmte Grundvoraussetzungen kein Konsens besteht und man dann wohl weitgehend aneinander vorbei reden wird. Damit hast du aber nicht automatisch recht.
kann es fuhlen, dass es getotet wird?
Das kannst Du eher dort fragen wo man sich mit dem Thema
„Todesstrafe“ auseinander setzt.
Das ist nun ausgemachter Unfug, denn hier geht es nicht um eine Besstrafung des „Fötus“ und damit auch nicht um eine Hinrichtung.
Ein F Ö tus …
mit solchen fetten Belehrungen solltest du vorsichtig sein, wenn du dich nicht auskennst. Dieses Wort kann sehr wohl mit „e“ geschrieben werden (in der Urprungssprache gibt es gar kein ö).
Bitte prüfe erst Deinen Wortschatz, denn bei bestimmten Themen
ist das mehr als heikel.
Ich würde sagen, da solltes du deinen Rat dir selbst zu Herzen nehmen.
Meine Frage ist halt, ab der wievielten Woche dieser Vorgang
vom Kind registriert werden kann; bewusst oder unbewusst.
Wenn ein Korper, unbewusst, auf einen Eingriff reflexartig
reagiert, von woher stammt denn die Reaktion, wenn nicht vom
Gehirn?
Es ist ein Kennzeichen vieler Reflexe, das sie außerhalb des Gehirns meistens im Rückenmark ausgelöst werden.
Das sollte wohl mit dem Hühnerbeispiel illustriert werden, dass durchaus komplexe Vorgänge ohne jede Beteiligung des Gehirns ablaufen können.
das Schmerzmittel soll gegeben werden, weil man den werdenen
Müttern erzählen will, das der Fötus Schmerzen erleidet-als
Abschreckung…die Staaten!
Sie sprach hier von mehr als 22 SSW. Da überleben heutzutage Kinder schon außerhalb des Mutterleibes. Wenn du tatsächlich solchen frühgeborenen Säuglingen Schmerzempfinden absprichst, dann kann dir wohl niemand helfen.
Ich meine übrigens, dass Du lediglich rumpöbelst. Ohne sorry.
Das kannst Du gerne meinen. Aber das ist nicht meine Absicht. Menschen aufgrund von Alter, Behinderungen, Aussehen oder dem Ort, an dem sie sich gerade befinden, die Menschenwürde und das Lebensrecht abzusprechen ist so ziemlich das schlimmste, was man tun kann. Dafür fehlt mir jedes Verständnis.
De Fakto bedeutet das aber, dass die von dir angeführten 98 %
nicht den Tatbestand eines illegalen Schwangerschaftsabbruches
erfüllen und darum Straffrei bleiben.
Sie sind illegal, werden aber nicht bestraft. So steht es im Gesetz und so ist es auch in den einschlägigen BVerfG-Urteilen nachzulesen. Die restlichen 2 % machen dann die medizinische und kriminologische Indikation aus. In diesen Fällen sagt der Gesetzgeber, ist die Abtreibung ist nicht illegal, sprich zugelassen.
Schmerz kann man bei einem ungeborenen Kind nicht messen.
Doch, man kann. Nur, weil Du es Dir nicht vorstellen kannst,
heißt das nicht, dass man es nicht kann.
Es geht nicht um meine Vorstellung, sondern um Tatsachen. Man kann keine Schmerzen bei einem Ungeborenen messen. Man kann Parameter messen (Pulsschlag, Abwehrreaktionen, andere physiologische Reaktionen), die einem aber nicht sagen können, ob das Kind Schmerzen empfindet oder nicht. Das ist wie bei Hirntoten. Auch sie zeigen körperliche Reaktionen auf Schmerzreize, können Schwitzen, der Herzschlag erhöht sich, die Atmung beschleunigt sich und manche Reflexe sind auch noch vorhanden. Hier sagt man, daß aufgrund fehlender Hirnströme ein Schmerzempfinden ausgeschlossen ist, was wahrscheinlich auch stimmt. Ein ungeborenes Kind hat Hirnströme und ist nicht hirntot - jedenfalls nicht bevor es getötet wird.
Hallo,
keine Ahnung wo du deine Weisheit her hast.
Hier der Text von § 218a
(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn
die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt
und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2
Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage
vor dem Eingriff hat beraten lassen,
der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und
seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.
(Weitere Absätze beschäftigen sich mit medizinischer, kriminologischer Indikation und Fristüberschreitungen)
Unter diesen Bedingungen werden etwa 98 % der Abbrüche vorgenommen und hier liegt der Tatbestand eines verbotenen Schwangerschaftsabbruches laut Gesetz gar nicht vor, d. h. juristisch gesehen hat es gar keinen Schwangerschaftsabbruch gegeben der illegal sein könnte.
Sie sind illegal, werden aber nicht bestraft. So steht es im
Gesetz …
Hallo,
ich denke es geht darum, dass man die Hirnareale und Nervenverbindungen kennt, die für die Schmerzwahrnehmung zuständig sind.
Wenn die Verbindungen zwischen peripheren Schmerzrezeptoren und Gehirn nicht vorhanden sind oder dort noch keine Strukturen vorhanden sind, die Nervensignale verarbeiten, kann dort kein Schmerz wahrgenommen werden. Dies ist apparativ feststellbar, sowohl was die Aktivität des Gehirns, als auch die der Rezeptoren angeht. Insofern ist deine Aussage Schmerz sei nicht messbar falsch.
Frag mich nicht wie der Versuchsaufbau dazu aussieht, ich vermute mal das hat man nicht an menschlichen Föten getestet, sondern an vergleichbar entwickelten tierischen.
Das Ergebnis ist aber:
Bei Embryos ist vor bestimmten Entwicklungsstadien da nichts zu finden.
Also wenn da ‚drinn‘ rumgestochert oder rumgesaugr wird,
reagiert (reflexartig, aber unbewusst?!) das Kind hierauf, bis
es tot ist?
es ist noch kein Kind es ist noch ein Zellklumpen - eine Masse, die zwar Nerven (also Stromleitungen) enthält aber weder Bewusstsein NOCH Unbewusstsein.
Da fliessen zu dem Zeitpunkt nur elektrische Ströme, die klar auch wirken und teilweise sogar reagieren … es sind die „Relaisschaltungen“ die reagieren, wie Sicherungen im Schaltkasten …
Wenn du deinen Sicherungskasten in der Wohnung mit den Händen aus der Wand reisst, bekommst du ganz sicher eine gewischt - evtl. stirbst sogar dran.
Meinst du der Sicherungskasten hat sich jetzt eher bewusst oder doch mehr unbewusst gegen seinen nahenden Tod gewehrt ??
Wie Du siehst nirgends ist von einer Schwangerschaft die Rede und wird es nie sein. Oder mit anderen Wörtern: Frag mal einen unterhaltspflichtiger Mann seit wann er für sein Kind zahlt bzw. zahlen muß.
Darauf bezog sich meine Antwort. Sonst nichts.
Und ich bestreite nach wie vor, daß ein Kind niemals noch UN geboren ist bzw sein kann.
Aus dieser Tatsache (andere Meinungen kannst Du gerne sein, das ist ja Dein gutes Recht. Aber bewiesen hast Du es nicht und Belege auch nicht vorgebracht) habe ich mein Vergleich mit der Todesstrafe gezogen.
Aus dem Urteil des BVerfG vom 28.5.93. Das BVerfG stellte fest, daß Abtreibungen (von wenigen Ausnahmen abgeshen) rechtswidrig sind. Daraufhin wurde der § 218 ff StGB geändert, weil das BVerfG die vorherige Reglung aufgehoben hatte. Der § 218 a StGB sagt, wann eine Abtreibung straffrei ist. An der Rechtswidrigkeit ändert dies nichts, wie das BVerfG eindeutig festgestellt hat. Eine Erklärung zu der genauen Ausgestaltung findest Du hier:
Ich meine übrigens, dass Du lediglich rumpöbelst. Ohne sorry.
Das kannst Du gerne meinen. Aber das ist nicht meine Absicht.
Menschen aufgrund von Alter, Behinderungen, Aussehen oder dem
Ort, an dem sie sich gerade befinden, die Menschenwürde und
das Lebensrecht abzusprechen ist so ziemlich das schlimmste,
was man tun kann. Dafür fehlt mir jedes Verständnis.
Ab wann ist ein Mensch ein Mensch?
Du brauchst diese Frage nicht zu beantworten. Sie ist prinzipbedingt nicht scharf zu beantworten, und stets Ansichtssache. Unsere Ansichten sind da mit Sicherheit unterschiedlich.
Ich meine bspw., dass es der Körper der Frau ist, um den es bei Abtreibungen geht, und da haben genau zwei Menschen Aktien drin: Die Frau und mit gewissen Einschränkungen der an der Zeugung beteiligte Mann. Sonst niemand. Aus dieser Überzeugung heraus verbietet es sich Dir, dazu überhaupt irgendetwas zu sagen.
Wenn die Verbindungen zwischen peripheren Schmerzrezeptoren
und Gehirn nicht vorhanden sind
Diese Verbindungen sind sehr, sehr früh bereits ausgebildet. Selbst die motorischen Verbindungen sind sehr früh bereits gebildet - deshalb beispielswese auch die Möglichkeit des kleinen Kindes sich zu bewegen.
oder dort noch keine
Strukturen vorhanden sind, die Nervensignale verarbeiten, kann
dort kein Schmerz wahrgenommen werden. Dies ist apparativ
feststellbar, sowohl was die Aktivität des Gehirns, als auch
die der Rezeptoren angeht. Insofern ist deine Aussage Schmerz
sei nicht messbar falsch.
Man kann selbstverständlich messen, ob bestimmte Hirnareale in bestimmter Weise reagieren. Allerdings kann niemand sagen, daß kein Schmerz empfunden wird, nur weil das Gehirn nicht in erwarteter Weise reagiert. Wir wissen über die Funktionsweise des Gehirns viel zu wenig. So gibt es den Fall eines französischen Beamten (in dem Fall Realsatire), der nur etwa 10 % der Gehirnmasse eines normalen Menschen hat und diese auch noch in einer dünen Schicht an der Schädelwand verteilt ist. Nach bisherigen Erkenntnissen müßte dieser Mensch tot sein. Ist er aber nicht. Er ist quicklebendig und hat außer einem etwas niedrigeren IQs keinerlei Beeinträchtigungen. Und ganz sicher hat er nicht die Hirnstrommuster, die sonst ein Mensch hat. Wahrscheinlich würde man ihm auch bescheinigen, daß er eigentlich gar keinen Schmerz empfinden dürfte, weil sein Gehirn ganz anders reagiert,als bei einem normalen Menschen.
Ich meine bspw., dass es der Körper der Frau ist, um den es
bei Abtreibungen geht,
Nein, es geht um die Frau und das Kind in der Frau. Das Kind im Mutterleib wird natürlich von der Frau versorgt und beschützt. Aber das wird jeder Pflegebedürftige von seinem Pfleger und jedes geborene Kind von seinen Eltern auch
Aber auch das ist nur eine Ansicht.
Sicher, aber eine objektiv (und nicht nur subjektiv) falsche.