Hallo,
ich bin auf die Behauptung gestoßen, dass die Fristenregelung für Schwangerschaftsabbrüche in Österreich ziemlich unklar sei.
Dies im einzelnen aus zwei Gründen.
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Im Gesetz wird die Frist ab Beginn der Schwangerschaft gerechnet, allerdings ohne, dass das österreichische Gesetz den Beginn der Schwangerschaft definiert.
Ersatzweise wird von manchen Ärzten die Nidation angenommen, von anderen aber nach der üblichen Berechnungsmethode der Schwangerschaftsdauer, die letzte Monatsblutung. -
Die Frist beträgt drei Monate, wobei nicht ausgesagt ist wie lang diese Monate sind.
Wenn kalendarische Monate gemeint sind, dann wäre die Frist je nach errechnetem Nidationszeitpunkt unterschiedlich lang (etwa vom 1. Feb. bis 30. Apr. = 89 Tage oder vom 1. Jul. bis 30 Sept. = 92 Tage). Ein bürgerlicher Durchschnittsmonat wäre 4,375 Wochen lang, und damit die Frist 13,125 Wochen oder 91,875 Tage lang. Der gynäkologische Monat ist schlicht 4 Wochen lang und damit wäre die Frist gut eine Woche kürzer. Welche Art Monat gemeint ist sagt das Gesetz nicht aus.
Könnte mir jemand Auskunft geben, was die korrekte Interpretation ist, oder welche Rechtsgrundlagen ergänzend herangezogen werden könnten, z.B. eine offizielle Definition des Schwangerschaftsbeginns oder eines Monats für gesetzliche Fristen?
Gruß
Werner