Bedeutet eine Abtrennung des Versorgungsausgleiches, dass keine Versorgungsausgleichszahlung zwischen den beiden Parteien in Zukunft erfolgen wird?
Ist damit der sonst gesetzl. vorgeschriebene und durchzuführende VA ganz außer Kraft gesetzt?
Meines Wissens ist mit " Abtrennung " nur gemeint, dass die Berechnung des VA losgelöst vom übrigen Scheidungsverfahren erfolgt - und dann keinen Einfluss auf Termine hat, also die Scheidung z.B. auch ohne erfolgte Berechnung des VA ausgesprochen werden kann.
anderen verfahren ( z