Abtrennung von gemeinsamer ölheizung

mehrfamilienhaus - 7 eigentümer - einer hat sich aus der öl-heizungs anlage ausgeklinkt. umgestellt auf " gas " noch dazu führt die einspeisung durch den hauskeller ( möchte kein gas im haus ! ) will in zukunft auch nicht mehr an den kosten - brennerwartung - öltankrevision -schornsteinfeger usw beteiligt werden. wie kann ich vorgehen ? zumindest umlegung der gasleitung
durch den eigenen keller. sowie weitere beteiligung an den kosten der gemeinschaftsanlage.teilungserklärung wurde nicht geändert.

Grundlage einer Eigentümergemeinschaft ist die Teilungserklärung bzw. die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft.

  1. Sofern hier nichts anders festgelegt/beschlossen ist, kann sich keiner „ausklinken“. Er muss sich an den Heizkosten im vereinbarten Umlagemaßstab beteiligen.
  2. Es kann keine Gasleitung verlegt werden, ohne dass Gemeinschaftseigentum tangiert wird. Deshalb darf ein einzelner Eigentümer dies nicht ohne Zustimmung der Eigentümergeinschaft tun.
  3. Falls jmd. dies eigenmächtig gemacht hat, ist es Aufgabe des Verwalters einen Rückbau zu verlangen und ggf. den Eigentümer zu verklagen.

Gruß n.