Abtretbarkeit einer Lebensversicherung

Hallo,
kann sich jemand von euch einen Grund vorstellen, unter denen eine Lebensversicherung nicht abtretbar ist? Wann ist die Abtretung steuerschädlich?
lg,
Vera

Guten Tag Vera,
unter der Voraussetzung, dass Sie von einer Kapital-Lebensversicherung
sprechen, kann ein Grund für die Nicht-Abtretbarkeit darin liegen,
dass es sich um ein durch Aktien unterlegtes, sog. Fonds-Produkt
handelt. Da die Risikomarge hierbei bis zum Totalverlust reichen kann,
lassen viele Gläubiger - insbesondere solche, die einen Hypotheken-
kredit herauslegen sollen - von vornherein die Finger davon.
Das Risiko ist einfach zu groß und die Abtretung wird nicht
akzeptiert.
Es gibt mehrere Gründe für eine steuerschädliche Abtretung im
Zusammenhang mit Immobilienfinanzierung bei Selbständigen.
Dies sachgerecht darzustellen ist - vom Umfang her -einem Steuerkolleg
vergleichbar und würde den Rahmen hier sprengen.

Schönen Gruß
Günther

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Hallo Vera,

je nach Begriff „Lebensversicherung“…

Nicht abtretbar sind auch alle staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte (Riester-Rente, Rürup-Rente und wenn ich mich täusche, auch die betriebliche Altersvorsorge komplett).

Das aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in diesen Fällen.
Viele Grüße
Andreas

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Dankeschön…
Hat mir echt weitergeholfen.
Hättest du für die „Steuerschädlichkeit“ vll. nen link? Hab nämlich nen Prüfer in der Diplomprüfung sitzen, der das JEDES mal fragt, und ich find und find keine Antwort…
lG

Hallo Vera,
es geht dabei um um den § 10 Abs. 2 EStG in Verbindung mit dem
§ 29 EStDV und der Steuerrechtsänderung bezogen auf Kapital-LV,
die nach dem 13.2.1992 zur Tilgung oder Sicherung von Darlehen
dienen (sprich: abgetreten sind).
I.e. werden dabei Anschaffung, Herstellung, Veräußerung, Umwidmung und Untergang von begünstigten Wirtschaftsgütern - Wohneigentum von
Selbständigen - betrachtet.

Schönen Gruß
Günther

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