Abtretung Briefgrundschuld

Ich habe mal eine Frage.

Es gibt eine eingetragene Briefgrundschuld in einem Grundbuch. Die Bank, die damals
das Darlehen gewährt hat, hat den Grundschuldbrief herausgegeben.

Nun soll die Grundschuld abgetreten werden. Nun meine Frage. Muss hierzu der Grundschuldbrief vorgelegt werden oder reicht es, dass der bisherige Grundschuldeigentümer eine notarielle Abtretung
abgibt.

Abtretung + Übergabe des Grundschuldbriefes (§§ 1154, 1192 BGB).