Abtretung der Untermiete

Hallo liebe Experten,

ich habe eine Frage zum Thema Mietrecht, hier speziell den gewerblichen Bereich.

Folgender Sachverhalt

-Es handelt sich um ein gewerbliches Mietverhältnis, zwischen zwei Parteien.
-Zum nächstmöglichen Termin soll ein Untermieter (gleiches Gewerbe und sonst auch alles „ok“) in
die Gewerbeimmobilie stoßen

Der Mietvertrag sieht folgende Klausel vor:
„In jedem Fall der Untervermietung tritt der Mieter hiermit seine sämtlichen Forderungen gegen den Untermieter, insbesondere auf Zahlung der Untermiete, bin zur Höhe der dem Vermieter nach diesem Vertrag zustehenden Ansprüche, an den Vermieter sicherheitshalber ab. Der Vermieter nimmt die Abtretung hiermit an. Der Mieter wird den Untermieter nach Abschluss des Untermietvertrages von der Foderungsabtretung unterrichten und Einwendungen nach § 404 BGB ausschließen“

Nun meine Frage:
Wann kann der Vermieter von seinem Recht Gebrauch machen? Gilt dies nur im Vorzug der Hauptmiete oder ist diese Klausel als zusätzliche Mieteinnahme für den Vermieter zu verstehen. Bsp: Miete alt 1000 Euro, Untermietzins 250 Euro = 1250 Euro Mieteinnahme für den Vermieter.

Vorab vielen Dank

Akkon

Hallo,

aus meiner Sicht ist das so gemeint, dass die Forderung bis zur Höhe der Miete, die in diesem Vetrag steht, abgetreten wird, sprich, wenn Sie Ihre Miete nicht in voller Höhe an den Vermieter zahlen, dann kann der Vermieter den Untermieter auffordern, dass der seine Miete nicht mehr an Sie sondern direkt an den Vermieter zahlt.

MfG P. Kunze

Hallo!
Danke für die Frage. Allerdings bin ich kein Anwalt und habe von gewerblichem Mietrecht keine Ahnung.

Die Formulierung „bis zur Höhe der vom Vermieter nach diesem Vertrag zustehenden Ansprüche“ würde ich so verstehen, dass es nur um die Miete aus dem Hauptmietvertrag geht.
Heißt auf gut Deutsch, wenn der Hauptmieter nicht mehr seine Miete zahlt darf der Vermieter sich diese auch vom Untermieter holen. Oder anders herum, im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptmieters darf der Untermieter seine Miete schuldbefreiend auch direkt an den Vermieter zahlen.
Das ergäbe Sinn und wäre nachvollziehbar.

Bitte bei Unsicherheit nochmal einen Anwalt befragen.

Das hängt von weiterhgehenden Vertragsabreden hinsichtlich der Zulässigkeit der Untervermietung und daraus fließender Erlöse ab. Die genannte Klausel sichter nur diesen Anspruch. Im Regelfall kann der Vermieter einen Mietzuschlag bei Untervermietung vereinbaren; dazu müßte man Ihrem Mietvertrag kennen!

Hallo Akkon,

die Klausel scheint mir eindeutig. Der Vermieter bekommt danach direkt vom Untermieter die Einnahme ohne dass er es gesondert fordern muss. Allerdings mindert sich die Zahlung des Hauptmieters entsprechend da die Regelung „bis zur Höhe der dem Vermieter nach diesem Vertrag zustehenden Ansprüche“.

VG

Hallo, es handelt sich hier um eine Abtretungserklärung. Der Mieter tritt seine Forderung, die er an den Untermieter hat, an den Vermieter, bis zur Höhe der ursprünglichen Miete, ab. Zahlungen des Untermieters gehen direkt an den Vermieter.

Hallo,

durch die Regelung
„bis zur Höhe der dem VM …zustehenden Ansprüche … sicherheitshalber“
dürfte klargestellt sein, dass die Regelung nur dann greift, wenn der Mieter mit der von ihm geschuldeten Miete im Verzug ist.

Gruß
Sebastian

Hallo Akkon,

leider bin ich kenne ich mich im gewerblichen Mietrecht
gar nicht aus.

Gruß

Hallo,
bei " gewerbliche Miete " kann ich nicht helfen

lisa

Sorry, so fit bin ich in der Rechtssprechung nicht.

Viele Grüße
Ulla

Hallo, Akon

Hallo, Roadrunner1990

durch die Verschlechterung meiner Erkrankung an Leukämie und Hautkrebs, bin ich momentan nicht in der Lage Anfragen zu bearbeiten. Ich bitte Dich aus diesen Gründen um Verständnis und Nachsicht.
Mit freundlichen Grüßen Willi

ich verstehe das als Sicherheitsoption des Vermieters, nicht als zusätzliche Einnahme. Wenn Sie also Untermiete einnehmen aber Ihre Miete selbst nicht bezahlen, kann der Vermieter direkt beim Untermieter seinen Anspruch geltend machen und nicht Sie. Ein Durchgriffsrecht.

Sorry, kann ich nicht weiterhelfen!

MfG
murmeltier