Hallo liebe Experten,
ich habe eine Frage zum Thema Mietrecht, hier speziell den gewerblichen Bereich.
Folgender Sachverhalt
-Es handelt sich um ein gewerbliches Mietverhältnis, zwischen zwei Parteien.
-Zum nächstmöglichen Termin soll ein Untermieter (gleiches Gewerbe und sonst auch alles „ok“) in
die Gewerbeimmobilie stoßen
Der Mietvertrag sieht folgende Klausel vor:
„In jedem Fall der Untervermietung tritt der Mieter hiermit seine sämtlichen Forderungen gegen den Untermieter, insbesondere auf Zahlung der Untermiete, bin zur Höhe der dem Vermieter nach diesem Vertrag zustehenden Ansprüche, an den Vermieter sicherheitshalber ab. Der Vermieter nimmt die Abtretung hiermit an. Der Mieter wird den Untermieter nach Abschluss des Untermietvertrages von der Foderungsabtretung unterrichten und Einwendungen nach § 404 BGB ausschließen“
Nun meine Frage:
Wann kann der Vermieter von seinem Recht Gebrauch machen? Gilt dies nur im Vorzug der Hauptmiete oder ist diese Klausel als zusätzliche Mieteinnahme für den Vermieter zu verstehen. Bsp: Miete alt 1000 Euro, Untermietzins 250 Euro = 1250 Euro Mieteinnahme für den Vermieter.
Vorab vielen Dank
Akkon