Was passiert wenn zb Herr A. eine Lebensversicherung abgeschlossen und als Begünstigten seinen Sohn B. eingetragen hat? Herr A. ist verstorben und B. bekommt laut Versicherung unabhängig von einer Erbausschlagung die Summe von zb 40000 Euro. Nun wird aber eine Abtretungserklärung gefunden, in der Herr A. eine Summe von damals zb 20000 Euro als Sicherheit für ein Darlehen (zum Kauf eines immernoch verschuldeten Hauses) an die Bank abgetreten hat. Würde das nur bei Zahlungsunfähigkeit während des Lebens zählen oder auch als Absicherung der Bank für den Sterbefall? Bekäme B. dann nichts oder weniger? Danke für eure Antworten!
hallo,
wenn die lv in höhe von 20.000 an eine bank abgetreten wurde und die der abtretung zugrunde liegende schuld nicht anderweitig getilgt wurde, dann dürfte sich die auszahlung an b wohl um den betrag vermindern.
lg dev
an die Bank abgetreten hat. Würde das nur bei
Zahlungsunfähigkeit während des Lebens zählen oder auch als
Absicherung der Bank für den Sterbefall? Bekäme B. dann nichts
Es gibt noch eine dritte Möglichkeit. Wenn das Darlehen nach dem Tod des Darlehensnehmers von jemandem übernommen wird, kann die Bank evt. auf die Sicherheit verzichten (z.B. wenn sie eine andere bekommt). Dann wird die Summe in voller Höhe an den Begünstigten ausgezahlt.
Hat die Bank allerdings Sorge, dass es mit der Kredittilgung Probleme geben könnte, wird sie die Sicherheit realisieren und sich den angetretenen Betrag sichern.
Naja die Absicherung wäre ja evtl. das Haus oder? Nur da wird wahrscheinlich der Wert eine Rolle spielen…?
Im Normalfall beinhaltet eine Sicherungsabtretung einer Bank auch einen entsprechenden Widerruf der Bezugsrechtsverfügung in Höhe der Abtretung, sodass hier wohl tatsächlich die abgetretenen 20.000 Euro an die Bank gehen (falls das der Abtretung zugrunde liegende Darlehen noch so existiert) und erst für den verbleibenden Teil die ursprüngliche Bezugsrechtsverfügung zum tragen kommt.