Abtretung einer Sterbeversicherung

Hallo,
meine Mutti bekommt Pflegestufe 1 u. zusätzlich haben wir Sozialhilfe beantragt. Die wird nicht genehmigt, weil sie 2 Lebensversicherungen hat. Vobei die eine davon als Sterbeversicherung abgeschlossen worden ist. Auf Nachfrage beim Sozialverband u. bei der Versicherung hat man uns mitgeteilt, das man die Sterbeversicherung an ein Beerdigungsinstitut abtreten kann u. diese Vers. dann nicht mehr mitberechnet werden darf. Die Dame beim Sozialamt hat mir heute aber erklärt, das diese Aussagen falsch sind!? Hat jemand Erfahrungen damit oder kann mir sagen an Wen oder Was ich mich wenden kann?

Liebe Grüße
Heike Peters

Hallo,

ich habe zwar keine Ahnung, aber mal genau nachgehakt, warum wieso weshalb das nicht gehen soll? Am besten noch, wo das genau steht? Amt ist Amt, dort ist so gut wie alles irgendwo schriftlich geregelt. Das würde es evtl. dann auch einfacher machen zu prüfen, ob das erlaubt ist oder nicht.

LG
S_E

Hallo.

Eine Sterbegeldversicherung wird bis zu einer Höhe von 5.000 EUR nicht liquidiert (so die Vorgehensweise des hiesigen Sozialamtes).

Das Problem ist dann wohl die zweite Versicherung, die dann zusammen mit den anderen Vermögenswerten die Grenzen überschreitet.

Viele Grüße
Claude Burgard
http://www.versicherung-sb.de

Hallo,

da hat die Behörde recht, denn durch die Abtretung oder Schenkung würde die Hilfsbedürftige „verarmen“ und hierbei müssten Leistungen nach dem SGB erfolgen; dies hat der Gesetzgeber unterbunden, denn das Sozialamt kann Schenkungen oder Abtreungen widerrufen.

Darf ich hier einen Hinweis geben?
Suche mal bei Wikipedia „Schenkungen“ und dann 4 Artikel drunter: Verarmung. Zudem § 528 BGB.

LG,