Abtretung Grundschuld

Hallo,

es geht um ein Forwarddarlehen von einer großen Versicherung. Dieses Passus im Vertrag bereitet mir ganz erhebliche Bauchschmerzen:

„Die Darlehensgeberin darf Forderungen aus diesem Darlehensvertrag ohne Zustimmung des Dalehensnehmers abtreten oder das Vertragsverhältnis auf einen Dritten übertragen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass das Darlehensverhältnis im Wege der Betriebsumwandlung übergeht.“

Mir läuft da bald etwas über… Auf deutsch, die können ihre Forderung an irgendwelche „Heuschrecken“ verkaufen, der Vertrag wird gekündigt, und im schlimmsten Falle sitzen wir ohne Haus, aber mit Schulden da.

Sehe ich das richtig ?

Gruss

Andreas

Hallo,

es geht um ein Forwarddarlehen von einer großen Versicherung.
Dieses Passus im Vertrag bereitet mir ganz erhebliche
Bauchschmerzen:

warum das? Das ergibt sich alles ohnehin schon aus dem BGB.

Mir läuft da bald etwas über… Auf deutsch, die können ihre
Forderung an irgendwelche „Heuschrecken“ verkaufen, der
Vertrag wird gekündigt, und im schlimmsten Falle sitzen wir
ohne Haus, aber mit Schulden da.
Sehe ich das richtig ?

Nein. Durch einen Verkauf des Kredites ändert sich nichts. Wird der Kredit normal bedient, hat (auch) der neue Kreditgeber keine Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.

Gibt es Leistungsstörungen, hat (auch) der neue Kreditgeber die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen die Möglichkeit, den Kredit zu kündigen und die Sicherheiten zu verwerten.

Alle ursprünglichen Vereinbarungen hinsichtlich der Sicherheiten (vgl. Grundschuldzweckerklärung) bleiben auch bei einem Kreditverkauf gültig (vgl. § 1192 Abs. 1a).

Gruß
Christian

Hallo und keine Panik,:wink:

Hallo,

es geht um ein Forwarddarlehen von einer großen Versicherung.
Dieses Passus im Vertrag bereitet mir ganz erhebliche
Bauchschmerzen:

„Die Darlehensgeberin darf Forderungen aus diesem
Darlehensvertrag ohne Zustimmung des Dalehensnehmers abtreten
oder das Vertragsverhältnis auf einen Dritten übertragen.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass das Darlehensverhältnis im
Wege der Betriebsumwandlung übergeht.“

Mir läuft da bald etwas über… Auf deutsch, die können ihre
Forderung an irgendwelche „Heuschrecken“ verkaufen,

Verkaufen ja, aber nicht an Heuschrecken, bei „Verkauf“ (eigentlich ist es eine Abtretung) tritt der Käufer in alle Rechte und Pflichten des Vertrages ein.
Dies ist „Tagesgeschäft“ und nichts unübliches, dient der Refinanzierung der Versicherungsgesellschaft.

der

Vertrag wird gekündigt, und im schlimmsten Falle sitzen wir
ohne Haus, aber mit Schulden da.

Sehe ich das richtig ?

Nein,
kündigen werden die dann nur entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen und natürlich, wenn man sich im Zahlungsverzug befindet.

Also tief durchatmen, kein Grund zur Beunruhigung und

schönen Tag noch.

Gruss

Andreas

Mir läuft da bald etwas über… Auf deutsch, die können ihre
Forderung an irgendwelche „Heuschrecken“ verkaufen, der
Vertrag wird gekündigt, und im schlimmsten Falle sitzen wir
ohne Haus, aber mit Schulden da.
Sehe ich das richtig ?

Nicht ganz: Solange Du den Vertrag erfüllst=Raten pünktlich zahlst, kann der neue Vertragspartner nichts machen.

Problematisch wird es zum Ablauf der Zinsbindungsfrist, falls der neue Vertragspartner Dir keine Verlängerung anbietet. Da mußt Du dich rechtzeitig woanders um Kredit kümmern, oder alles tilgen.