Hallo Experten,
in einem fiktiven Fall legt ein Zahnarzt seinem privatversicherten Patienten eine Erklärung vor, nach der er ein „Abtretungsverbot“ unterschreiben soll.
Hintergrund ist eine angebliche Praxis mancher privater Krankenkassen, die Kunden eine „Abtretungserklärung“ unterschreiben zu lassen, mit deren Hilfe die PKV direkte Verhandlungen über die Arztrechnung mit dem Zahnarzt führen können. Im Rahmen dieser Verhandlungen würden dann häufig bestimmte erbrachte Leistungen als unnötig gekürzt oder gar gestrichen bzw. von der Kasse nicht übernommen, so dass der Arzt auf seinem Geld sitzen bliebe bzw. langwierigen Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt wäre.
Das „Abtretungsverbot“ soll nun ausschließen, dass der Patient seine „Schulden“ an die PKV per Abtretungserklärung „abtritt“.
Ist die Schilderung des Verhaltens der Krankenkassen so richtig?
Ich dachte immer ein Schuldner könne ohne Zustimmung des Gläubigers seine Schulden gar nicht an Dritte abtreten. Wie soll also die PKV hier überhaupt mittels einer „Abtretungserklärung“ ins Spiel kommen?
Ist dann nicht sowohl eine „Abtretungserklärung“ sowie das nun vorgelegte „Abtretungsverbot“ von vornherein hirnrissig?
Ich bin auf eine Bewertung des Vorgangs durch die Experten hier im Forum gespannt.
Gruß,
Sax