Abtretung von Firmenforderungen

Kann man die Forderung einer GmbH auch an die natürliche Person des geschftsführenden Gesellschafters abtreten, mit der Folge, dass der GF im Prozess, mit dem natürliche Person die Forderung einklagt, als vollwertiger Zeuge aussagen kann?

Kann man die Forderung einer GmbH auch an die natürliche
Person des geschftsführenden Gesellschafters
abtreten, mit der
Folge, dass der GF im Prozess, mit dem natürliche Person die
Forderung einklagt, als vollwertiger Zeuge aussagen kann?

Eine juristische Person kann ihre Ansprüche auch an eine natürliche Person abtreten, ja. Dies hat aber nicht den von dir gewünschten Effekt. Denn die Leistungsklage führt zu einem Prozessrechtsverhältnis, in dem der Geschäftsführer der Kläger ist. Ein Kläger kann aber nicht Zeuge sein. Eine Differenzierung, wie von dir angedeutet, gibt es nicht: Man kann einen Zeugen nicht „als“ jemand oder etwas hören. Der Kläger ist der Kläger, fertig. Er ist nicht nur „als“ natürliche Person Kläger und „als“ Geschäftsführer Dritter, der auch als Zeuge aussagen kann.

Die Abtretung muss also an eine andere Person erfolgen. Oder man verlässt sich darauf, dass das Gericht der informatorischen Anhörung der Partei den Stellenwert einer entsprechenden Zeugenaussage beimisst. So würde ich als Richter es machen.