Hallo,
kann mir jemand sagen, was passiert, wenn LV zur Besicherung von Finanzierungen oder Leasingverträgen abgetreten werden?
Fragt
Friedrich
Hallo,
kann mir jemand sagen, was passiert, wenn LV zur Besicherung von Finanzierungen oder Leasingverträgen abgetreten werden?
Fragt
Friedrich
kann mir jemand sagen, was passiert, wenn LV zur Besicherung
von Finanzierungen oder Leasingverträgen abgetreten werden?
Hi Friedrich,
bei einer Abtretung bekommt der Gläubiger den Versicherungsschein und befriedigt sich bei Ausfall aus selbigem. Nach Rückzahlung der Verbindlichkeit gibt er den Versicherungsschein wieder zurück.
Gruß Keki
Danke für die schnelle Antwort.
Noch ne Frage:
Was passiert steuerlich mit der LV? Wird die dann besteuert oder nur die Erträge oder, oder, oder?
Danke für die schnelle Antwort.
Noch ne Frage:
Was passiert steuerlich mit der LV? Wird die dann besteuert
oder nur die Erträge oder, oder, oder?
Hi,
Wann wurde die LV abgeschlossen?
Was passiert steuerlich mit der LV? Wird die dann besteuert oder nur die Erträge oder, oder, oder?
Warum sollte sich da etwas ändern, wenn sie nur als temporäre Sicherheit dient ?
Was passiert steuerlich mit der LV? Wird die dann besteuert
oder nur die Erträge oder, oder, oder?Hi,
Wann wurde die LV abgeschlossen?
Ich rede von LV die schon länger laufen, sonst könnten sie nicht als Sicherheit hinterlegt werden. Also keine Verträge die zu einer Tilgung für eine Immobilie in 20, 25 oder 30 Jahren dienen.
Ich weiss halt noch von früher, dass LV besteuert wurden, wenn sie als Sicherheit an eine Bank abgetreten wurden. Ist das heute nicht mehr so?
Ich weiss halt noch von früher, dass LV besteuert wurden, wenn
sie als Sicherheit an eine Bank abgetreten wurden. Ist das heute nicht mehr so?
Meines Wissens nur, wenn die Versicherungsleistung tatasächlich für eine Darlehenstilgung verwendet wird. Die reine Abtretung führt meines Wissens nicht zu einer Steuerpflicht.
Hallo,
der Zessionar also die Bank oder Person die sich den Vertrag hat abtreten lassen, erhält die Police und sie zahlen die Beiträöge weiter. Im Falle des Todes erhält sie die Leistung und begleicht damit den Kredit. Im Falle dass sie nicht zahlen,kündigt die Bank und nimmt den RKW zu Begleichung der Schiulden.
Also immer schön zahlen.
Gruß Slowik