Abtretung von Nebenkosten

Liebe/-r Experte/-in,
wenn eine Wohnung verkauft wird und man somit einen neuen Vermieter bekommt, wäre es dann möglich das dieser die Forderung aus Nebenkosten und die Nebenkostenabrechung an den Vorbesitzer und Hauseigentümer abtritt.
Ich dachte bis jetzt das die Nebenkosten immer Bestandteil des Mietvertrages sind.
Gruß Elvira

Liebe Elvira,

m. E. kommt es darauf an, wie die Zeiträume sind.
Fällt das Ende des Abrechnungszeitraums mit dem Verkauf zusammen, muss man noch mit dem alten Vermieter abrechnen.
Ansonsten ist das eine Geschichte, die mit dem neuen Vermieter abzurechnen ist. Der muss dann mit dem Vorbesitzer abklären, welche möglichen Forderungen, in Deren Verhältnis, wie auszugleichen sind.

Ganz sicher bin ich mir aber nicht.

Am besten setzt Du Dich mal mit dem örtlichen Mieterverein/-bund in Verbindung.

Gruß
Weschdl

Man kann fast alles abtreten (rechtlich, nur den Pabst nicht). So machen das alle Inkasso-Unternehmen(die sind ja auch nicht Inhaber der ursprünglichen Forderung, sondern Quelle oder Telefonfirma…)
Aber so ist das mit dem Denken.