Abtretung von Rentenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

Ich hatte im Dezember 2004 eine aufgeschobene Rentenversicherung abgeschlossen. Die gezahlten Beträge habe ich als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt. Diese habe ich im April 2010 an eine Immobilienhandelsgesellschaft verkauft, mit der Vereinbarung, dass diese mir in 8 Jahren den doppelten Betrag des ausgezahlten Betrages auszahlt. Meine Frage ist nun: Ich sitzte jetzt vor meiner Steuererklärung als Selbständiger (Heilpraktiker). Muss ich dem Finanzamt von dem Verkauf Mitteilung machen und kann das Finanzamt von mir eine Nachforderung festsetzen?

Ich hatte im Dezember 2004 eine aufgeschobene
Rentenversicherung abgeschlossen. Diese habe
ich im April 2010 an eine Immobilienhandelsgesellschaft
verkauft, mit der Vereinbarung, dass diese mir in 8 Jahren den
doppelten Betrag des ausgezahlten Betrages auszahlt. Muss ich dem Finanzamt von dem
Verkauf Mitteilung machen und kann das Finanzamt von mir eine
Nachforderung festsetzen?

Das Vertragswerk durchschaue ich nach den wenigen Angaben nicht. Ich empfehle, mit dem Versicherungsvertrag, den Änderungen anlässlich des Verkaufs und dem Vertrag mit der Käuferin zu einem örtlichen Steuerberater zu gehen. Es kommt darauf an, wer ursprünglich 2004 Versichungsnehmer, Versicherter und Begünstigter war und wer das jetzt ist. Es bringt aber nichts, hier einen Haufen Fälle abzuhandeln, von denen nur einer zutrifft.

Grundsätzlich kann man als grobe Richtschnur sagen: ändert sich der Versicherungsnehmer oder der Versicherte innerhalb von zwölf Jahren nach Versicherungsbeginn, ist das steuerschädlich.

Abtretungen werden den Versicherungen angezeigt, diese informieren das zuständige Finanzamt und das meldet sich beim Steuerpflichtigen mit einem Fragebogen. In der Steuererklärung muss also bis dahin nichts gemacht werden.

Hallo,

die aufgeschobene Rentenversicherung bleibt nur steuerbegünstigt, wenn die Aufschubdauer, sprich 5 Jahre eingezahlt wurde, was der Fall zu sein scheint und diese mindestens 12 Jahre läuft, was nicht der Fall ist, womit die Steuerbegünstigung im Gegensatz zur Einmalzahlung bei Erfüllung, jetzt entfällt. Der Wegfall der steuerlichen Förderung ist damit gegeben, der Verbleib entsprechend mitzuteilen.

Grüße

Al

Zu konkreten Einzelfallfragen können in diesem Rahmen nicht beantwortet werden. Dies darf nach dem geltenden Steuerberatungsgesetz nur ein Steuerberater im Rahmen eines Mandatsverhältnisses. Bitte wenden sie sich daher an einen Steuerberater ihres Vertrauens.

Hallo Toralf,

das lässt sich so einfach nicht beantworten. Der Abchluss im Dezember 2004 lässt darauf schließen, dass es wohl ein sogen. Altfall ist. Auch das Verkaufen der Rente im April 2010 war nach 5 Jahren und 4 Monaten gut geplant, denn es müssen mind. 5 Jahre regelmäßig Beiträge entrichtet worden sein.

Aber nun meine Rückfrage: „Verkauft“? meinen Sie damit abgetreten?
Wie sieht die Vertragslaufzeit aus? mind. 12 Jahre oder wurde der Vertrag beendet?
Was geschieht mit dem Geld? Wird selbstbewohnetes Eigentum finanziert?
Haben Sie bereits während der 5 Jahre eine Tilgungs- oder Sicherungsabrede getroffen?

Gruß
Ralf

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe bei meinen damaligen Rentenversicher gefragt, der hatte den Verkauf bzw. die Abtretung im Mai 2010 dem Finanzamt mitgeteilt. Ich finde es nur seltsam, dass sich das Finanzamt bis heute nicht gemeldet hat.

Heißt dass ich dem Finanzamt Mitteilung machen muss, was mit dem Geld geschehen ist? Die Police wurde der S&K GmbH abgetreten, die aber erst in 8 Jahren Geld an mich auszahlt. Von anderer Seite habe ich gehört, das der Rentenversicherung dem Finanzamt Mitteilung dem Finanzamt mach und dieses sich dann bei mir meldet. Das Finanzamt wurde bereits im Mai 2010 informiert, hat sich aber bis heute nicht bei mir gemeldet.

Vielen Dank für die Antwort

Toralf

Hallo,

die Versicherer geben immer eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt, sobald eine steuerschädliche Verwendung, wie Abtretung oder vorzeitige Auflösung erfolgen. Sie sind aber der Steuerschuldner und sollten deshalb aktiv werden und die Berichtigung der Beträge beantragen, bzw. erklären, wenn das bereits erfolgt ist wird dies ggfl. bei der Erklärung 2010 neutralisiert.

Grüße

al

Ich habe bei meinen damaligen

Rentenversicher gefragt, der hatte den Verkauf bzw. die
Abtretung im Mai 2010 dem Finanzamt mitgeteilt.

Es bringt nichts, von Ferne in einem konkreten Fall herum zu stochern, ohne die genauen Umstände zu kennen. Deshalb hatte ich empfohlen, mit den Unterlagen zu einem Steuerberater am Ort zu gehen. Es gibt bei diesen Deals zu viele Elemente, die wichtig sein können. Die bis zu 180,00 Euro für eine Erstberatung sollte man da schon investieren.