Ich hatte im Dezember 2004 eine aufgeschobene
Rentenversicherung abgeschlossen. Diese habe
ich im April 2010 an eine Immobilienhandelsgesellschaft
verkauft, mit der Vereinbarung, dass diese mir in 8 Jahren den
doppelten Betrag des ausgezahlten Betrages auszahlt. Muss ich dem Finanzamt von dem
Verkauf Mitteilung machen und kann das Finanzamt von mir eine
Nachforderung festsetzen?
Das Vertragswerk durchschaue ich nach den wenigen Angaben nicht. Ich empfehle, mit dem Versicherungsvertrag, den Änderungen anlässlich des Verkaufs und dem Vertrag mit der Käuferin zu einem örtlichen Steuerberater zu gehen. Es kommt darauf an, wer ursprünglich 2004 Versichungsnehmer, Versicherter und Begünstigter war und wer das jetzt ist. Es bringt aber nichts, hier einen Haufen Fälle abzuhandeln, von denen nur einer zutrifft.
Grundsätzlich kann man als grobe Richtschnur sagen: ändert sich der Versicherungsnehmer oder der Versicherte innerhalb von zwölf Jahren nach Versicherungsbeginn, ist das steuerschädlich.
Abtretungen werden den Versicherungen angezeigt, diese informieren das zuständige Finanzamt und das meldet sich beim Steuerpflichtigen mit einem Fragebogen. In der Steuererklärung muss also bis dahin nichts gemacht werden.