Abtretung von Schadenersatzansprüche an AG

Hallo zusammen,

ich habe gehört, dass es Arbeitgeber geben soll sie von ihren Arbeitnehmern Vertraglich verlangen, dass sie bei einem Schaden die Schadenersatzansprüche an den Arbeitgeber abtreten sollen.
Diesen Satz habe ich kürzlich in einem Arbeitvertrag gelesen……

Der Arbeitnehmer tritt Schadenersatzansprüche für den Fall und
insoweit an das Unternehmen ab, wie eine Verletzung durch einen
Dritten vorliegt und trotz Arbeitsunfähigkeit die Bezüge ganz oder
teilweise vom Unternehmen weitergezahlt werden. Der Arbeitnehmer ist
verpflichtet, die für die Verfolgung der Schadensersatzansprüche
notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Ist das nicht ne Sauerei?
Der AG kann doch Schadensersatzansprüche selbst geltend machen!?
Was sagt Ihr dazu?
Was meint Ihr?

Gruß und bis denne….

Walter

Moin,

dies ist ein durchaus üblicher Passus und keine Sauerei.

Es geht ja nicht um Schmerzensgeld, usw…(dies kann AN weiter selbst einfordern) sondern um den Ausfall der Arbeitskraft.

Gruß

Bernd

Hallo,

Der Arbeitnehmer tritt Schadenersatzansprüche für den Fall und
insoweit an das Unternehmen ab, wie eine Verletzung durch
einen Dritten vorliegt und trotz Arbeitsunfähigkeit die Bezüge ganz
oder teilweise vom Unternehmen weitergezahlt werden. Der
Arbeitnehmer ist verpflichtet, die für die Verfolgung der
Schadensersatzansprüche notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Ist da ein großer Unterschied zu dem, was sowieso gesetzlich vorgeschrieben ist? -> http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__6.html

MfG

Hallo zusammen,

ok…wenn das soweit ok ist

aber der AG würde dann ja dann den Schadenersatz vom AN bekommen, da er ja diesen abgetreten hat!
was ist wenn…
z.b einer für seinen AG unterwegs ist und ein Fahradfahrer ihn anfährt…der AN zu boden fällt und sein Hugo Boss Anzug zerissen ist und seine Citizen Uhr zu bruch geht…wie sieht es dann aus?

Walter

Hi!

wie sieht
es dann aus?

Schau mal hier http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__6.html in Absatz 3. (Danke an xolophos für den Link, den ich nicht suchen musste *g*)

Natürlich tritt ein AN nur den Teil ab, der den AG betrifft. Den Armanianzug, die Breitling und vor allem die mit Diamanten besetzten Bimetallhosenklammern aus Platin und Gold kann NATÜRLICH der AN geltend machen :smile:

LG
Guido