Abtretung von Schadensersatzansprüchen im Arbeitsvertrag (Entgeltfortzahlung)

Sei ein Arbeitsvertrag gegeben, der folgende Klausel enthält:

Soweit die Arbeitsverhinderung auf einem Ereignis beruht, aus welchem dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegen einen Dritten zustehen, werden diese in Höhe der Vergütungsfortzahlung an den Arbeitgeber abgetreten.

  1. Welche Daseinsberechtigung könnte eine solch separate Klausel neben dem Bereits existierenden §6 EntgeltfortzahlungsG haben?

  2. Wären für einen potentiellen Arbeitnehmer versteckte Nachteile denkbar, da

  3. Die Klausel allgemein „Schadensersatzansprüche“ anstelle einer Einschränkung auf einen „Anspruch auf Entschädigung eines Verdienstausfalls“ nennt?

Sei ein Arbeitsvertrag gegeben, der folgende Klausel enthält:

Soweit die Arbeitsverhinderung auf einem Ereignis
beruht, aus welchem dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche
gegen einen Dritten zustehen, werden diese in Höhe der
Vergütungsfortzahlung an den Arbeitgeber
abgetreten.

  1. Welche Daseinsberechtigung könnte eine solch separate
    Klausel neben dem Bereits existierenden §6
    EntgeltfortzahlungsG haben?

Na ja. Die Entgeldfortzahlung kostet ja in erster Linie den AG Geld. Wenn nun jemand den AN vorsätzlich K.O. schlägt und dieser 4 Wochen AU ist, kann man durchaus nachvollziehen, dass der AG den Schaden, der ihm entsteht, vom Schädigenden ersetzt haben möchte.

  1. Wären für einen potentiellen Arbeitnehmer versteckte
    Nachteile denkbar, da

  2. Die Klausel allgemein „Schadensersatzansprüche“ anstelle
    einer Einschränkung auf einen „Anspruch auf Entschädigung
    eines Verdienstausfalls“ nennt?

Ist Dir die Formulierung „in Höhe der Vergütungsfortzahlung“ nicht Einschränkung genug?