Sei ein Arbeitsvertrag gegeben, der folgende Klausel enthält:
Soweit die Arbeitsverhinderung auf einem Ereignis beruht, aus welchem dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegen einen Dritten zustehen, werden diese in Höhe der Vergütungsfortzahlung an den Arbeitgeber abgetreten.
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Welche Daseinsberechtigung könnte eine solch separate Klausel neben dem Bereits existierenden §6 EntgeltfortzahlungsG haben?
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Wären für einen potentiellen Arbeitnehmer versteckte Nachteile denkbar, da
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Die Klausel allgemein „Schadensersatzansprüche“ anstelle einer Einschränkung auf einen „Anspruch auf Entschädigung eines Verdienstausfalls“ nennt?