Abtretungserklärung

Hallo,

angenommen, es werden sich eine Person und eine Baufirma einig über den Bau eines Hauses. Es kommt zu einem Vertragsabschluss. Angenommen der Vertrag sieht 20 Bauabschnitte vor und nach jedem Bauabschnitt erhält die Baufirma eine festgelegte Rate. In dem Vertrag könnte z.B. stehen, dass in Rate 1 sämtliche Architektenkosten enthalten sind.
Wie wäre die Rechtslage, falls lange nachdem die 1. Rate (somit auch die Architektenkosten) an die Baufirma entrichtet wurde, der Architekt sich beim Bauherrn mit einer Abtretungserklärung meldet, in dem die Baufirma die Rechte für die Architektenkosten aus Rate 1 an den Architekten abtritt (d.h. der Bauherr hätte keinerlei Wissen darüber dass eine solche Abtretungserklärung existiert) ?
Wäre der Bauherr verpflichtet die Kosten dem Architekten zu erstatten oder müsste sich der Architekt an die Baufirma wenden ?
Wäre die Abtretungserklärung rechtskräftig auch wenn der Bauherr darüber keine, bzw. zu spät Kenntnis erhält ?
Könnte sich der Bauherr gegen weitere Abtretungserklärungen schützen ?

Mit freundlichen Grüßen
Manfred

Hallo,

angenommen, es werden sich eine Person und eine Baufirma einig
über den Bau eines Hauses. Es kommt zu einem
Vertragsabschluss. Angenommen der Vertrag sieht 20
Bauabschnitte vor und nach jedem Bauabschnitt erhält die
Baufirma eine festgelegte Rate. In dem Vertrag könnte z.B.
stehen, dass in Rate 1 sämtliche Architektenkosten enthalten
sind.
Wie wäre die Rechtslage, falls lange nachdem die 1. Rate
(somit auch die Architektenkosten) an die Baufirma entrichtet
wurde, der Architekt sich beim Bauherrn mit einer
Abtretungserklärung meldet, in dem die Baufirma die Rechte für
die Architektenkosten aus Rate 1 an den Architekten abtritt
(d.h. der Bauherr hätte keinerlei Wissen darüber dass eine
solche Abtretungserklärung existiert) ?

Solange der Bauherr nichts von der Abtretung weiss leistet er an den Anspruchsteller. (Baufirma)

Wäre der Bauherr verpflichtet die Kosten dem Architekten zu
erstatten

Nein

oder müsste sich der Architekt an die Baufirma
wenden ?

So ist es.

Wäre die Abtretungserklärung rechtskräftig auch wenn der
Bauherr darüber keine, bzw. zu spät Kenntnis erhält ?

Sicher, es ist aber das Problem das der Architekt solange keinen Anspruch hat bis Er dem Gläubiger /(Bauherr) die Abtretungserklärung präsentiert.

Könnte sich der Bauherr gegen weitere Abtretungserklärungen
schützen ?

Nein

MfG Jakob

Mit freundlichen Grüßen
Manfred

Danke für die schnelle Antwort. Eine Frage habe ich noch (s.u.):

Hallo,

angenommen, es werden sich eine Person und eine Baufirma einig
über den Bau eines Hauses. Es kommt zu einem
Vertragsabschluss. Angenommen der Vertrag sieht 20
Bauabschnitte vor und nach jedem Bauabschnitt erhält die
Baufirma eine festgelegte Rate. In dem Vertrag könnte z.B.
stehen, dass in Rate 1 sämtliche Architektenkosten enthalten
sind.
Wie wäre die Rechtslage, falls lange nachdem die 1. Rate
(somit auch die Architektenkosten) an die Baufirma entrichtet
wurde, der Architekt sich beim Bauherrn mit einer
Abtretungserklärung meldet, in dem die Baufirma die Rechte für
die Architektenkosten aus Rate 1 an den Architekten abtritt
(d.h. der Bauherr hätte keinerlei Wissen darüber dass eine
solche Abtretungserklärung existiert) ?

Solange der Bauherr nichts von der Abtretung weiss leistet er
an den Anspruchsteller. (Baufirma)

Wäre der Bauherr verpflichtet die Kosten dem Architekten zu
erstatten

Nein

oder müsste sich der Architekt an die Baufirma
wenden ?

So ist es.

Wäre die Abtretungserklärung rechtskräftig auch wenn der
Bauherr darüber keine, bzw. zu spät Kenntnis erhält ?

Sicher, es ist aber das Problem das der Architekt solange
keinen Anspruch hat bis Er dem Gläubiger /(Bauherr) die
Abtretungserklärung präsentiert.

Wenn die Abtretungserklärung, wie bereits erwähnt, dem Bauherrn erst vorgelegt wird, nachdem er die Rechnung an die Baufirma bezahlt hat, wie verhält sich der Bauherr dem Architekten/der Baufirma gegenüber korrekt ?
Müsste der Bauherr im Falle einer Insolvenz der Baufirma dem Architekten die Rechnung bezahlen ?

Könnte sich der Bauherr gegen weitere Abtretungserklärungen
schützen ?

Nein

MfG Jakob

Mit freundlichen Grüßen
Manfred

Danke für die schnelle Antwort. Eine Frage habe ich noch
(s.u.):

Hallo,

angenommen, es werden sich eine Person und eine Baufirma einig
über den Bau eines Hauses. Es kommt zu einem
Vertragsabschluss. Angenommen der Vertrag sieht 20
Bauabschnitte vor und nach jedem Bauabschnitt erhält die
Baufirma eine festgelegte Rate. In dem Vertrag könnte z.B.
stehen, dass in Rate 1 sämtliche Architektenkosten enthalten
sind.
Wie wäre die Rechtslage, falls lange nachdem die 1. Rate
(somit auch die Architektenkosten) an die Baufirma entrichtet
wurde, der Architekt sich beim Bauherrn mit einer
Abtretungserklärung meldet, in dem die Baufirma die Rechte für
die Architektenkosten aus Rate 1 an den Architekten abtritt
(d.h. der Bauherr hätte keinerlei Wissen darüber dass eine
solche Abtretungserklärung existiert) ?

Solange der Bauherr nichts von der Abtretung weiss leistet er
an den Anspruchsteller. (Baufirma)

Wäre der Bauherr verpflichtet die Kosten dem Architekten zu
erstatten

Nein

oder müsste sich der Architekt an die Baufirma
wenden ?

So ist es.

Wäre die Abtretungserklärung rechtskräftig auch wenn der
Bauherr darüber keine, bzw. zu spät Kenntnis erhält ?

Sicher, es ist aber das Problem das der Architekt solange
keinen Anspruch hat bis Er dem Gläubiger /(Bauherr) die
Abtretungserklärung präsentiert.

Wenn die Abtretungserklärung, wie bereits erwähnt, dem
Bauherrn erst vorgelegt wird, nachdem er die Rechnung an die
Baufirma bezahlt hat, wie verhält sich der Bauherr dem
Architekten/der Baufirma gegenüber korrekt ?
Müsste der Bauherr im Falle einer Insolvenz der Baufirma dem
Architekten die Rechnung bezahlen ?

Nein denn der Bauherr hat doch bezahlt
es ist das Problem des Architekten, wenn sein Auftraggeber (Baufirma) Pleite macht.

Anders ist das, wenn die Abtretungserklärung vom Architekten vorgelegt wird und der Bauherr zahlt trotzdem noch an die Baufirma dann hat der Bauherr Pech.

Jakob

Könnte sich der Bauherr gegen weitere Abtretungserklärungen
schützen ?

Nein

MfG Jakob

Mit freundlichen Grüßen
Manfred