Abtretungserklärung -> auf Schaden sitzen bleiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben folgendes Problem.
Vor nun mehr als 14 Monaten ist meiner Frau jemand in die Seitentür ihres Autos gefahren. Seitens der Unfallverursachers gab es auch keinerlei Probleme.
Wir haben das Auto in eine Fachwerkstatt gebracht, die den Schaden beheben sollte.
In der Werkstatt hat meine Frau direkt eine Abtretungserklärung unterschrieben (blanko), da der Geschäftsführer ihr sagts, dass wir sonst in Vorleistung treten müssen und mit der Abtrittserklärung müssten wir uns um sonst nichts mehr kümmern.
Meine Frau hat also, wie beschrieben, die Erklärung unterschrieben.
Nach erster Reparatur hat das Autohaus die defekte Tür nicht wie angegeben, durch eine neue ersetzt, sondern die Tür schlecht gespachtelt und drüber lackiert. Daraufhin haben wir um eine erneute, fachmännische Reparatur gebeten.
Nach einiger Wartezeit wurde tatsächlich die Tür nachgebessert.
Nun waren noch ein Paar zierleisten zu ersetzen und wir gingen damals davon aus, das dies nicht mehr lange dauern würde.
Nach ca. 4 monatigem Warten und telefonischer Rückfragen hat sich herausgestellt, dass die Werkstatt nicht in der Lage war die Rammschutzleisten, wie Sie am Fahrzeug angebracht waren zu besorgen.
Dies habe ich dann übernommen.
Nun hat die Werkstatt die Leisten angeklebt und an einer Stelle stand die Leiste vom Fahrzeug ab, worauf der Geschäftsführer antwortete, dass dies sich noch „beizieht“ wenn der Kleber richtig getrocknet ist.
Dem war nicht so!
Nun versuchten wir bezüglich diesem Problem und weiteren fehlenden Gummidichtungen einen neuen Termin zu vereinbaren, jedoch hatte die Werkstatt kein Interesse mehr an unserem Fall.
Hinzu kommt, dass wir das Fahrzeug gerne schon vor 6 Monaten verkauft hätten, dies aber durch die offenen Reparaturen, rein finanziell, nicht in Frage kommt.
Daraufhin haben wir Kontakt mit der Versicherung aufgenommen und versucht den Fall zu schildern.
Die Versicherung sagte uns lediglich, dass der Fall bereits bezahlt und abgeschlossen sei und wir ja eine Abtrittserklärung unterzeichnet hätten. Die Versicherung möchte uns also nicht weiter helfen.
Leider haben wir keine Rechtschutzversicherung, sodass eine Klage wohl nur die allerletzte Möglichkeit bietet.
Hat jemand Erfahrung mit solch einem Fall???
Danke für jeden hilfreichen Hinweis.
Gruß,
gim330

Hi,

Vor nun mehr als 14 Monaten ist meiner Frau jemand in die
Seitentür ihres Autos gefahren…

Da ist inzwischen viel Zeit drüber gegangen :frowning:

In der Werkstatt hat meine Frau direkt eine
Abtretungserklärung unterschrieben (blanko), da der
Geschäftsführer ihr sagts, dass wir sonst in Vorleistung
treten müssen und mit der Abtrittserklärung müssten wir uns um
sonst nichts mehr kümmern.

Das ist gängige Praxis.

Meine Frau hat also, wie beschrieben, die Erklärung
unterschrieben.

OK

Nach erster Reparatur hat das Autohaus die defekte Tür nicht
wie angegeben, durch eine neue ersetzt, sondern die Tür
schlecht gespachtelt und drüber lackiert.

Das klingt für mich schon fast betrügerisch

Daraufhin haben wir
um eine erneute, fachmännische Reparatur gebeten.
Nach einiger Wartezeit wurde tatsächlich die Tür
nachgebessert.

Ersetzt?

Nun waren noch ein Paar zierleisten zu ersetzen und wir gingen
damals davon aus, das dies nicht mehr lange dauern würde.
Nach ca. 4 monatigem Warten und telefonischer Rückfragen hat
sich herausgestellt, dass die Werkstatt nicht in der Lage war
die Rammschutzleisten, wie Sie am Fahrzeug angebracht waren zu
besorgen.

Eine „Fachwerkstatt“ oder doch eher ein Hinterhofschrauber?

…worauf der
Geschäftsführer antwortete, dass dies sich noch „beizieht“
wenn der Kleber richtig getrocknet ist.
Dem war nicht so!

Natürlich nicht. Diese Leisten werden mit Klebefolien angebracht, die entweder sofort sitzen…oder eben nicht.

Nun versuchten wir bezüglich diesem Problem und weiteren
fehlenden Gummidichtungen einen neuen Termin zu vereinbaren,
jedoch hatte die Werkstatt kein Interesse mehr an unserem Fall.

Wie sind die permanenten Mängelrügen dokumentiert?

Die Versicherung sagte uns lediglich, dass der Fall bereits
bezahlt und abgeschlossen sei und wir ja eine
Abtrittserklärung unterzeichnet hätten. Die Versicherung
möchte uns also nicht weiter helfen.

Die Versicherung hat die Rechnung bezahlt und somit ihre Verpflichtung erfüllt.

Leider haben wir keine Rechtschutzversicherung,

Das ist schlecht, eine Verkehrs RS kostet weniger als eine Tankfüllung.
Frage: Gibt es eine Rechnungsdurchschrift? Wohl eher nicht. Vielleicht mal bei der Versicherungsgesellschaft anrufen und den Sachbearbeiter um eine Kopie bitten.
Anhand der vorgetragenen Geschichte wage ich zu unterstellen, dass hier zwar der Ersatz der Türe abgerechnet wurde, diese aber lediglich notdürftig geflickt wurde.
Ich empfehle hier -unter Vorlage der Rechnung- die Schiedsstelle des Kfz.-Handwerks anzurufen.
Alternativ einen Anwalt zu konsultieren, wenn davon auszugehen ist, dass dessen Kosten von der Werkstatt noch bezahlt werden.

Gruß Keki

Abtrittserklärung unterzeichnet hätten. Die Versicherung
möchte uns also nicht weiter helfen.

Hallo,

hier gibt es ja auch kein Problem mit der Versicherung, denn die hat den vollen Rechnungsbetrag ja wohl bereits bezahlt (sonst hätte die WS auch noch etwas gefordert).

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Rep.-Werkstatt liegt hier im argen, die WS hat einfach den Vertrag nicht bzw nur unzureichend erfüllt => ein Fall für das Brett „allg. Recht“.

Grüße, M