Abtretungserklärung für Verbraucherkredit - Frage!

Hallo,

für einen Verbraucherkredit möchte die Bank eine Abtretungserklärung. Besonderheit ist hier, die haben einen Vordruck vorbereitet - man soll dies beglaubigen lassen. Also die Unterschrift im Beisein eines Notars oder in einer „Dienstsiegelführenden Behörde“ (Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Stadtverwaltung, Polizeibehörde) …

Genau da taucht das Problem auf…

  1. Die Polizeidienststelle, bzw. das Präsidium macht soetwas überhaupt nicht.
  2. Direkt zur Stadtverwaltung ins Bürgeramt. Laut deren Website machen Sie soetwas, vor Ort dann doch nicht!

Ich weiss jetzt nicht weiter. Muss ich tatsächlich zu einem RA / Notar und horrende Geld für eine kleine Formalität hinblättern. Sonst wird soetwas per Postident gemacht, in diesem Fall nicht.Ausserdem wird nach einer UR-Nr. verlangt von der Institution, die beglaubigt, was auch immer das sein soll.

Hat hier wer einen echten Ratschlag, WO man also eine simple Unterschrift per Perso beglaubigen lassen kann?!?

Ich weiss jetzt nicht weiter. Muss ich tatsächlich zu einem RA
/ Notar

Der Gang zum Rechtsanwalt ist hier sinnfrei (siehe unten).

Hat hier wer einen echten Ratschlag, WO man also eine simple
Unterschrift per Perso beglaubigen lassen kann?!?

Beglaubigen kann rechtlich wirksam jeder, der ein in der Siegelordnung (ich hoffe, daß das Dokuments noch so heißt) gelistetes Dienstsiegel oder Amtssiegel führt. Müssen muß er es nur, wenn es zu seinen Aufgaben gehört.

Siegelinhaber sind z.B. Notare (Rechtsanwälte nicht), Behörden, Sparkassen, Meldestellen, Schulen.

Sofern also z.B. in der Meldestelle niemand Lust hast, das zu machen, bleibt Dir nur der Gang zum Notar.

Danke erstmal.

Was mich total irritiert… unsere Internetseite der Stadt bietet folgendes im Bürgeramt unter LEISTUNGEN an:


Beschreibung

Wenn Sie Kopien von Schriftstücken amtlich beglaubigen lassen müssen, oder eine beglaubigte Unterschrift leisten müssen, können Sie dies im Bürgeramt tun.
Unterlagen

Für eine Beglaubigung benötigen Sie

* ihren Personalausweis/Reisepass bzw. Ihren Nationalpass,
* das Schriftstück, mit dem die Beglaubigung angefordert wurde,
* das Schriftstück, das beglaubigt werden soll, bzw. auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll.

Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Zweck, für den Sie die Beglaubigung benötigen:

* Benötigen Sie die Beglaubigung für ein Anerkennungsverfahren als Aus- und Übersiedler, ist diese gebührenfrei.
* Beglaubigungen für Rentenzwecke sind ebenfalls kostenfrei.
* Für jedes deutsche Schriftstück, das beglaubigt werden soll, ist eine Gebühr von 5,00 Euro zu bezahlen.
* Für ausländische Schriftstücke, die beglaubigt werden sollen, ist eine Gebühr von 10,00 Euro zu bezahlen.
* Für Beglaubigungen von Unterschriften ist eine Gebühr von 10,00 Euro zu bezahlen.

Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.

Die Begleichung erfolgt sofort.

Hieraus entnehme ich: Ich kann dort gegen 10 Euro Gebühr, dies tun lassen, oder sehe ich das jetzt FALSCH?

Grüße

Hieraus entnehme ich: Ich kann dort gegen 10 Euro Gebühr, dies
tun lassen, oder sehe ich das jetzt FALSCH?

Laut dem Text kannst Du für 10€ eine Unterschrift beglaubigen lassen.

Aber in der Realität macht es die Meldestelle nicht, wie Du gepostet hast.

Fu kannst jetzt entweder eine Dienstaufsichtsbeschwerde anleiern, oder einfach mal beim Notar anrufen und fragen, wieviel die Beglaubigung einer Unterschrift kostet. Ist nicht sooo teuer (je nach Gegenstandswert ab 10€ + USt.).

Grüße

Erdbeerzunge