Abtretungserklärung Sparbuch, aber kein Zugriff

Hallo,

die Großeltern unseres Sohnes haben vor knapp 10 Jahren ein Sparbuch an meinen Sohn abgetreten (Abtretungserklärung liegt vor), da sie sonst erhebliche Zinsen auf eine erhaltene Abfindung hätten zahlen müssen. Alle Rechte sind also zu diesem Zeitpunkt auf meinen Sohn (damals 4 Jahre alt) übergegangen, bzw auf uns, da er ja noch minderjährig war. Auf dem Konto befinden sich z.Z. ca. 5.500 Euro, also ein relativ kleiner Betrag.

Mittlerweile haben wir uns mit den Großeltern dermaßen überworfen, waren einige Male vor Gericht und haben überhaupt keinen Kontakt mehr zu ihnen, dass wir uns entschlossen haben, das Sparbuch aufzulösen und es unseren Kindern zugute kommen zu lassen. Wir wohnen nun im Ausland und würden das Geld nun gern in die Weiterbildung der Kinder investieren. Die Großeltern hatten seinerzeit versucht uns gerichtlich von dem Umzug abzuhalten in dem sie uns an eine finanzielle „Abhängigkeit“ binden wollten und einen Umzug dadurch zu verhindern versuchten.

Die Bank weigert sich nun das Geld auszuzahlen und verlangt die Vorlage des Sparbuchs. Darauf haben wir aber keinen Zugriff. Wir teilten der Bank die Verhältnisse zu den Großeltern mit und meldeten das Sparbuch als verloren. Die Bank wiederum will sich auf nichts einlassen, da für sie zweifelsfrei feststeht, das sich das Buch in den Händen der Großeltern befindet und es ja gar nicht verloren sei…

Es hat den Anschein, das weder die Großeltern noch wir an das Geld herankommen, da ihnen die Unterschrift und uns das Sparbuch fehlt. Eine Einigung ist aber aufgrund der vergangenen Vorkommnisse vollkommen ausgeschlossen.

Wie kommen wir nun an das Geld? Welche Möglichkeiten gibt es für uns, ohne im Besitz des Sparbuchs zu sein, Geld von diesem Konto abzuheben?

Vielen Dank für euren Rat.

Alles Gute wünscht euch Bernd aus dem Süden.

Hallo,

wir Du vielleicht weisst, dürfen wir hier auf konkrete Fälle keine Rechtsberatung betreiben, daher antworte ich mal allgemein:

Nach §402 BGB ist der Zedent (=in diesem Fall die Grosseltern) verpflichtet, zu einer Abtretungserklärung die nötigen Urkunden (und das Sparbuch gehört dazu) auszuliefern. Dieser Anspruch ist auch einklagbar.

Dass die Bank in dieser Sizuation nicht auszahlt, ist nachvollziehbar, denn es ist ein rechtlches Risiko und da behält man, gerade bei den aktuellen Zinsen, lieber die Spareinlage. Es könnte ja noch jemand kommen der auch eine Abtretungserklärung hat (früher datiert) UND die Urkunde. Alles schon passiert.

Ich würde in diesem Fall folgendes überlegen:

  • will ich das Risiko eines Prozesses auf mich nehmen ? Auch die allerletzte Chance einer Versöhnung wäre dahin. Auch tiefe Gräben kann man zuschütten, indem man aufeinander zugeht, vielleicht wäre es auch ein Signal, nicht mit Paragrafen zu kommen, sondern mit Gesten.
  • steht meinem Kind das Geld (moralisch) wirklich zu ? Hat der Zedent es nur zur „kreativen Buchführung“ dorthin umgeleitet und abgetreten, oder steckt auch ein konkretes Schuldverhältnis dahinter ?
  • Wenn es hart auf hart kommt, würde ich der Bank die Abtretung nochmal offiziell offenlegen

Gruss

Hans-Jürgen

Hallo Hans-Jürgen,

danke für deine schnelle Antwort noch um diese Uhrzeit. In der Abtretungserklärung steht sogar drin, dass die Großeltern das Sparbuch ausgehändigt haben. Haben sie aber nie.
Die Bank hat mir selbst die Abtretungserklärung vorgelegt und meint nun, das es nicht ihr Problem sei…

Wie tief kann ein Graben zu seinen Eltern sein, wenn man von ihnen zweimal verklagt wurde, nur weil man umziehen wollte…? Gut, das das Gericht beide male es als völlig unergründbar hielt und alle Vorwürfe zurückwies.

Wenn eine frühere Abtretungserklärung bestünde, müsste sie dann nicht der Bank bereits vorliegen und sie hätte uns darauf aufmerksam gemacht? Nicht, das der liebe Opa nun eine Fake-Abtretungserklärung früheren Datums auskramt, seinem Bekannten das Sparbuch übergibt und ihn bittet das Geld für ihn abzuheben. Aber das ist wohl nicht möglich, da sie der Bank hätte gegenüber ausgestellt werden müssen, was ja wohl nicht passiert ist.

Eine andere Möglichkeit wäre wohl, einfach gar nichts zu machen und es auszusitzen. Das Guthaben geht ja automatisch in den Besitz unseres Sohnes über, wenn er 18 Jahre ist.

Danke nochmal und sonnigen Gruß aus dem Süden
Bernd

Nach §402 BGB ist der Zedent (=in diesem Fall die Grosseltern)
verpflichtet, zu einer Abtretungserklärung die nötigen
Urkunden (und das Sparbuch gehört dazu) auszuliefern. Dieser
Anspruch ist auch einklagbar.

Danke für diesen Link Hans-Jürgen, genau danach habe ich gesucht.

Gruß
Bernd

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Hallo,

es muss noch nicht mal ein Fake sein, denn man muss eine Abtretung nicht offenlegen. Die Grosseltern könnten das Guthaben (unter Übergabe des Buches) bereits vorher abgetreten haben, ohne das offenzulegen.

Ich vermute, wenn die Bank das kennt, ist es vermutlich eher ein so genannteer Vertrag zu Gunsten Dritter.

Gruss

Hans-Jürgen