Ein fremdverschuldeter Haftpflichtschaden ist eingetreten, die Schadensregulierung läuft. Es wird ein KFZ-Halterwechsel notwendig (Mutter zu Tochter). Antrag wurde von beiden unterschrieben. Beim Wechsel ändert sich der Zulassungsbereich (neues Kennzeichen) und der Name.
Muss für die weitere Schadensregulierung eine Abtretung vom Schadensanspruch der Mutter auf die Tochter erfolgen?
Hallo!
kurios !
Der Schaden und damit die Haftung durch Versicherung ist an das Fahrzeug mit einer bestimmten Nummer gekoppelt und an den Halter/Versicherungsnehmer.
Was nach dem Schadensfall mit dem Wagen passiert ist egal.
Der Wagen kann verschenkt, verkauft, gestohlen werden, ausbrennen- immer bekommt der alte Halter/Versicherungsnehmer den alten Schaden erstattet.
MfG
duck313
Zu spät
Moin Duck,
Deine Antwort kam zu spät. Der Fragesteller hat sich bereits wieder bei WWW abgemeldet 
Nun, warum ein Halterwechsel notwendig war werden wir nie erfahren.
Gruss Jakob