Abtretungserklärungen im Mietrecht

Hallo und guten Tag,

ich brauche Dringend eine Auskunft.
Ich habe meine Wohnung zum 30.06.2010 fristgerecht gekündigt.
Bin zum 27.04.2010.Ausgezogen habe auch dis dahin meine Miete Bezahlt.
Nachmieter waren da wurden von mir auch selber besorgt und vom Vermieter angenommen.
Diese ziehen aber erst jetzt zum 01.06.2010 ein anstatt zum 01.05.2010 mit wissen vom Vermieter da der Mietvertrag mit den Nachmietern schon im April gemacht wurde, also der Vermieter wußte Bescheid nur ich nicht.
Jetzt muß ich natürlich die Miete für den Monat Mai Bezahlen.
Ich habe dem vermieter den Vorschlag gemacht das ich die Miete Bezahle dies aber nicht aufeinmal kann sondern ihm jeden Monat 200.-€ Bezahle.
Er schickte mir daraufhin eine Abtretungserklärung die ich Unterschreiben soll undzwar für den Betrag den ich von den Nachmietern zu bekommen habe von 1300.-€.
Ist das ganze so Rechtsgültig muß ich diese Abtretungserklärung untersschreiben.

Vielen Dank für Rückantwort.

Sie schulden die Miete einschließlich Juni 2010 gegenüber dem Vermieter, der seinseits offenkundig erst ab dem 1.7.2010 an den neuen Mieter vermietet hat. Soweit Sie nun im Einvernehmen mit dem Vermieter interparis mit den von Ihnen besorgten Nachmietern für die Phase seit Übelassung bis zum 30.06.2010 einen eigenen Anspruch erworben haben, so können Sie den tatsächlich an den Vermieteer abtreten. Dazu bedarf es aber einer schritflichen Erklärung durch die Nachmieter, in der diese sich zahlungsmäßig Ihnen gegenüber verpflichtet haben. Exsitiert ein solches Schuldanerkenntnis nicht, dann können Sie auch keinen Anspruch an Dritte, in dem Falle Ihren Vermieter abtreten.

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, dann bekommen Sie von den Nachmietern einen Betrag von 1.300 Euro für irgendwelche Gegenstände, die Sie in der Wohnung lassen?
Wenn das so ist, dann unterschreiben Sie mit dieser Abtretungserklärung, dass Sie das Geld nicht bekommen, sondern der Vermieter bekommt es dirket von den Nachmietern. Das wäre so korrekt. Aber! ich würde an Ihrer Stelle dem Vermieter gleichzeitig ein Schreiben vorlegen, in dem er Ihnen bestätigt, dass Sie damit keine Mietschulden ihm gegenüber haben und er bestätigt, dass Sie die Wohnung vorzeitig geräumt haben.

Sie müssen keine Abtretungserklärung unterschreiben, aber der Vermieter muss Ihnen auch keine Ratenzahlung für die Maimiete gestatten.

MfG Petra

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Hallo,
leider kann ich hier nicht weiterhelfen. Eventuell beim Mieterverein nachfragen.

Gruß
Udo

Hallo,
trotzdem Dankeschön für Antwort.
Ich habe ja in dieser Sache noch mehr Probleme, so wie die Dinge stehen und wir jetzt auch wissen wußte der Vermieter im April schon das die Nachmieter erst im Juni die Wohnung Mieten nur wir wußten es nicht.
Sind deshalb aber schon am 27. April ausgezogen damit die neuen Mieter rein können, und jetzt sowas.

Grüße
von Andrea

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