Hallo,
erstmal vielen herzlichen Dank für die vielen Antworten auf meine erste Frage. 
Habe hier noch weitere Fragen. Ich suche im Internet eine Art Mustererklärung, aus der hervorgeht:
a) Übertragung eines Hauses von Eltern auf Kinder
b) vorzeitige Übertragung der Vermieterrechte mit Rechten und Pflichten an den nächsten Vermieter (wenn kein neuer Mietvertrag erstellt wird)
c) Abtretungserklärungen des Vermieters sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag gegenüber dem Mieter
d) Kautionsabtretung von einem Vermieter aus dem anderen
Bin einfach nicht in der Lage, ausgeklügelt genug dieses alles unter Fach und Dach in einem eigenen Entwurf zu bringen, ist aber dringend erforderlich.
Desweiteren wollte ich wissen, wie kann man einen Vermieter erklären, wenn er einfach die Kaution eines Mieters an dem nachfolgenden Vermieter überschreibt (Sparbuch dasselbe, aber neuer Sparbuchinhaber), das er dem Mieter gegenüber eine Abtretungserklärung hierüber geben muß. ?
Für nochmalige hilfreiche Tipps wäre ich echt dankbar.
Gruß
Dagmar
alle etwas wirr
Hallo,
Habe hier noch weitere Fragen. Ich suche im Internet eine Art
Mustererklärung, aus der hervorgeht:
a) Übertragung eines Hauses von Eltern auf Kinder
Gibt es nicht, da diese Erklärungen nur einem Notar gemacht werden müssen.
b) vorzeitige Übertragung der Vermieterrechte mit Rechten und
Pflichten an den nächsten Vermieter (wenn kein neuer
Mietvertrag erstellt wird)
Ist ind er vorbenannten Notarurkunde enthalten.
c) Abtretungserklärungen des Vermieters sämtlicher Ansprüche
aus dem Mietvertrag gegenüber dem Mieter
So ein Quatsch. Ein Vermieter tritt niemals und nix ab.
d) Kautionsabtretung von einem Vermieter aus dem anderen
Geht nicht, da ein Kaution dem Mieter gehört. Bei einem Wechsel des Vermieters ist die Kaution an den neuen Vermieter zu übergeben. Kautionen sind stets getrennt vom Vermögen zu halten.
Bin einfach nicht in der Lage, ausgeklügelt genug dieses alles
unter Fach und Dach in einem eigenen Entwurf zu bringen, ist
aber dringend erforderlich.
Desweiteren wollte ich wissen, wie kann man einen Vermieter
erklären, wenn er einfach die Kaution eines Mieters an dem
nachfolgenden Vermieter überschreibt (Sparbuch dasselbe, aber
neuer Sparbuchinhaber), das er dem Mieter gegenüber eine
Abtretungserklärung hierüber geben muß. ?
Wenn ein Sparbuch voliegt dann einfach ein Protkoll: Sparbuch übergeben. Datum Unterschrift.
Achtung: Bei Verpfändung ist die Bank zu unterrichten.
Christian
Hallo
Christian hat dir ja schon geantwortet.
Würde alle offenen Fragen im Rahmen der Übertragung mit dem Notar besprechen.
Gruß