Kann ich eine Abtretungserklärung wiederufen und mich auf mein Wiederufsrecht beziehen?
Vielleicht. Vielleicht auch nicht.
Ohne nähere Informationen kann man Dir keine sinnvolle Antwort geben. Was hast Du warum wem abgetreten?
Und warum genau sollte da ein Widerrufsrecht bestehen?
Gruß
anf
Ironie: ON
Wegen des neuen EU-Rechts, bei dem man ja allles widerrufen kann. (Weiß ich von Ebay).
Servus,
wenn der Zedent eine Forderung abtritt, verfügt fortan der Zessionar über diese Forderung. Der Zedent kann also nichts mehr damit machen und nicht mehr weiter darüber entscheiden.
Der Zedent und der Schuldner haben freilich die Möglichkeit, die Abtretung wegen Unwirksamkeit anzufechten. Das einfachste Mittel hierfür ist, dass der Zedent nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Abtretung meschugge war und nicht wusste, was er tat.
Er muss freilich darauf achten, seine Geschäftsunfähigkeit nur für diesen Zeitpunkt nachzuweisen und gleichzeitig zu belegen, dass er mittlerweile wieder mehr oder weniger Herr seiner Sinne und seines Geistes ist. Sonst kann die Sache bös nach hinten losgehen.
Schöne Grüße
MM