Abtretungserrklärung von Vermieter oder Jobcenter?

Hallöchen habe eine Frage…
Von wem sollte ich eine Abtretungserklärung für das Jobcenter kriegen? Vom Jobcenter selbst oder vom Vermieter? Meine Sachbearbeiterin beim Jobcenter sagt der Vermieter muss eine Abtretungserklärung schreiben, der Vermieter sagt aber ich habe schon 3 Mieter vom Jobcenter und die haben alle eine Abtretungserklärung gebracht genau so sagt ihr Kollege die Abtretungserklärung schreibt normalerweise das Jobcenter.

Danke schon mal für die Antworten.

Hallo Rita,

das sehe ich auch so.

Vielleicht hat ja jemand eine Kopie dieses Dokumentes, aus der alles ersichtlich ist.

Beste Grüße
hardy

Hallo, Rita

sofern du mit „Abtretungserklärung“ eine Vereinbarung meinst, dass deine ALG2-Leistungen für deine Wohnkosten nicht wie üblich an dich überwiesen werden, sondern direkt an den Vermieter:

Schau mal in § 22 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
_"Soweit Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, ist es auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. Es soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn

  1. Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen,
  2. Energiekostenrückstände bestehen, die zu einer Unterbrechung der Energieversorgung berechtigen,
  3. konkrete Anhaltspunkte für ein krankheits- oder suchtbedingtes Unvermögen der leistungsberechtigten Person bestehen, die Mittel zweckentsprechend zu verwenden, oder
  4. konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die im Schuldnerverzeichnis eingetragene leistungsberechtigte Person die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet.

Der kommunale Träger hat die leistungsberechtigte Person über eine Zahlung der Leistungen für die Unterkunft und Heizung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte schriftlich zu unterrichten."_

Die Leistungen für deine Unterkunft müssen also grundsätzlich an dich (und nicht an deinen Vermieter) überwiesen werden - außer du selbst beantragst die direkte Überweisung an ihn oder einer der Gründe 1-4 liegen bei dir vor.
Falls bei dir nichts davon der Fall ist und dein Jobcenter die Unterkunftskosten grundsätzlich direkt an die Vermieter überweisen will, wäre das nicht zulässig.-

Ich kenne es nur so, dass man ein entsprechendes Formular beim Jobcenter/ Fallmanager erhält, in dem bestätigt wird, dass die Unterkunftskosten in Höhe von monatlich X Euro direkt an den Vermieter Y überwiesen werden, wobei die entsprechenden Daten /Bankverbindung usw. vorab von dir bzw. vom Vermieter eingetragen werden.
Das müsstest du also beim Jobcenter bekommen.

LG

Sorry, keine Ahnung! Das hat nichts mit Mietrecht zu tun…

hi

lisa
was ist eine Abtretungserklärung,noch nie gehört…sorry?

Hi Lisa eine Abtretungserklärung ist wie Lara schon schreibt eine Vereinbarung, dass die ALG2-Leistungen für meine Wohnkosten nicht wie üblich an mich überwiesen werden, sondern direkt an den Vermieter

hi

lisa
was ist eine Abtretungserklärung,noch nie gehört…sorry?

Dankeschön für die große Hilfe Lara,
leider hat mir meine Sachbearbeiterin nichts von diesem Formular gesagt ich habe es erst später von dem Vermieter erfahren.

LG

hallo,
man bekommt doch das Hartz4 geld,nenn ich mal so, vom Agentur für Arbeit, und der Mieter muss dort hingehen und ein schriftliche Bestätigung abgeben, das die Miete direkt an den Vermieter geht,so kenn ich das…

lisa

Hallo,

wer die Abtretungserklärung schreibt, ist eigentlich egal. Wichtig ist, dass sowohl SB des Jobcenters als auch Vermieter diese unterschreiben.

Gruß

Hallo,
Du musst mit dem genauen Mietangebot (= Schriftliche Erklärung dass Vermieters dir genau die Wohnung vermieten würde, wen JC zahlt.) des Vermieters ins Jobcenter. Im JC erhälst Du eine sog. „Mietübernahmebscheinigung“. (= Erklärung dass JC die genannte Wohnung zahlen wird) die legst Du dem Vermieter wieder vor. Dann erst darfst Du dafür den Mietvertrag unterschreiben und dieser muss dringend zurück ins JC gebracht werden. Nur dann wird die Miete übernommen.
Gruß Gwen

Problem bei mir das die Miete die Mietobergrenze übersteigt soll heißt sie zahlen nur bis zur Mietobergrenze und ich muss den Rest der Miete von meinem Unterhaltsgeld drauf zahlen.

Das ist ja das Problem die SB sagt das ist eine Sache zwischen mir und dem Vermieter das Jobcenter hat damit nichts zu tun. Dabei kriege ich ja Geld vom Jobcenter nicht vom Vermieter.

Die Agentur für Arbeit hat damit schon eine Zeit nichts zu tun.

Das stimmt so leider nicht ganz. Denn das Mietverhältnis kommt ja zwischen dir und dem Vermieter zustande. Dementsprechend müsstest du auch eigentlich die Kaution zahlen.
Der Vermieter muss daher zustimmen, dass das Jobcenter deine Verpflichtungen übernimmt. Du kannst die Abtretungserklärung auch selbst schreiben und dann unterschreiben lassen. Dann ist das Problem gelöst.

Gruß

Dankeschön für die Hilfe =)

Guten Abend.

Bei uns im Jobcenter schreiben das immer die Mieter oder die Vermieter, ein formloser Antrag reicht ja auch aus. Ggf. ist es möglich, das andere Jobcenter Vordrucke haben.

davon ist abzuraten, denn dann kann man als Mieter bei Mängeln in der Mietwohnung nicht mehr so gut die Miete mindern…und man sollte immer alles selbst in den Händen behalten als Mieter.