Hallo, Rita
sofern du mit „Abtretungserklärung“ eine Vereinbarung meinst, dass deine ALG2-Leistungen für deine Wohnkosten nicht wie üblich an dich überwiesen werden, sondern direkt an den Vermieter:
Schau mal in § 22 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
_"Soweit Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, ist es auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. Es soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn
- Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen,
- Energiekostenrückstände bestehen, die zu einer Unterbrechung der Energieversorgung berechtigen,
- konkrete Anhaltspunkte für ein krankheits- oder suchtbedingtes Unvermögen der leistungsberechtigten Person bestehen, die Mittel zweckentsprechend zu verwenden, oder
- konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die im Schuldnerverzeichnis eingetragene leistungsberechtigte Person die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet.
Der kommunale Träger hat die leistungsberechtigte Person über eine Zahlung der Leistungen für die Unterkunft und Heizung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte schriftlich zu unterrichten."_
Die Leistungen für deine Unterkunft müssen also grundsätzlich an dich (und nicht an deinen Vermieter) überwiesen werden - außer du selbst beantragst die direkte Überweisung an ihn oder einer der Gründe 1-4 liegen bei dir vor.
Falls bei dir nichts davon der Fall ist und dein Jobcenter die Unterkunftskosten grundsätzlich direkt an die Vermieter überweisen will, wäre das nicht zulässig.-
Ich kenne es nur so, dass man ein entsprechendes Formular beim Jobcenter/ Fallmanager erhält, in dem bestätigt wird, dass die Unterkunftskosten in Höhe von monatlich X Euro direkt an den Vermieter Y überwiesen werden, wobei die entsprechenden Daten /Bankverbindung usw. vorab von dir bzw. vom Vermieter eingetragen werden.
Das müsstest du also beim Jobcenter bekommen.
LG