Hallo
Ich lebe in einer WG. Ich gehe arbeiten und mein WG Bewohner nicht. Nun erhielten wir die Betiebskosten wo wir etwas zurückbekommen. Der WG Bewohner muss die kosten beim Abeitsamt abgeben. Ich dachte mir dann so: Ich bezahle die Hälfte der Miete also bekomme ich auch die Hälfte der Betriebskosten, da ich ja keine Abtrittserklärung unterschrieben habe. Istdas so rechtens oder bekomme ich laut Arbeitsamt wirklih nichts?
Danke schon mal für Antwort.
MfG Doris
Hi,
wenn du die Hälfte der Miete zahlst, steht dir auch die Hälfte des Guthabens zu. Wenn das AA da Mist gebaut hat (was ich denen durchaus zutraue), würde ich mich an den Vorgesetzten oder Amtsleiter wenden.
Gruß
Nelly
Hallo zusammen,
vollkommen richtig, Nelly. Das AA hat ein sehr einnehmendes Wesen. Aber hier steht dem AA wirklich nur die Hälfte zu, da ja das AA auch nur die Hälft zuschießt, oder?
Im Umkehrschluss würde das ja bedeuten, dass das AA bei einer Nachzahlung durch Euch, auch alles bezahlen müßte, was sie mit Sicherheit nie tun werden.
Umgehen kann man das, wenn man sich mit dem Vermieter einigt, etwas weniger Vorauszahlung zu leisten. Dann entsteht kein Guthaben.
ABER:
Zahlt das AA wirklich 50% der Mietkosten? Ist die Wohnfläche für 2 Personen richtig? Wenn da nämlich eine Kürzung wegen zu hoher Mietkosten vorgenommen wurde, ist das meistens vom AA nicht begründet, welche Teile gekürzt sind. Dann ist nämlich zu prüfen, woraus die Erstattung resultiert (Heizung, kalte BK etc.) und ob zu dieser Position das AA den vollen Teil zugezahlt hat. Nur dann dürfen sie auch was von der Rückerstattung bekommen.
Eine sehr aufwändige Streiterei, aber wer Prinzipien hat, sollte es tun, ohne sich dabei aufzuregen.
Viel Spaß und vor allem Erfolg
Werner5108
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