Hallo Sawyer,
was würdet ihr dazu sagen, wenn für eine neue Wohnung eine
Abtrittserklärung Teil des Mietvertrages ist? Im Grunde stellt
dieses eine Sicherheit für den Vermieter da, falls es zur
Arbeitslosigkeit des Mieters kommen sollte.
Wenn wir jetzt noch wissen was abgetreten werden soll, das Arbeitslosengeld, Lebensversicherung, goldene Uhr???
Der Mieter hat
heute einen gut bezahlten Job. Meiner Meinung nach geht es zu
sehr in die Privatsphäre, was meint Jahr?
Durch die Zusammenführung von bisheriger Arbeitslosenhilfe mit den übrigen Formen der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt zum Arbeitslosengeld II ist die gesamte Hilfeleistung als Paket anzusehen. Gemäß § 17 Abs. 1 SGB XII ist es daher insgesamt unpfändbar, also nicht abtretbar § 400 BGB.
viele grüße
sawyer
Diese Abtretungserklärungen sind kein totsicherer Weg im Falle von Arbeitslosigkeit tatsächlich Ansprüche auf den Vermieter umzuleiten, damit dieser direkt vom Amt seine Miete beziehen kann und wird in der Regel von den Ämtern nicht anerkannt.
Überlegung ist, ob man unter diesen Umständen die Wohnung überhaupt anmieten möchte, der gemeine Mietinteressent ist bereits „gläsern“ genug und zieht regelmäßig die Hosen runter um eine Wohnung zu bekommen.
Gruß
BHSHuber