Hallo,
Hallo,
angenommen Person A macht eine Ausbildung bei Person B über 3
Jahre. Im Ausbildungsvertrag steht geschrieben, dass dieser
mit abgeschlossener und bestandener Prüfung beendet ist.
Person A schließt die Prüfungen erfolgreich ab, bekommt die
mündliche Zusage zur Übernahme und arbeitet weiterhin für
Person B.
Person A erinnert daran, dass ein neuer Arbeitsvertrag her
muss, was von Person B aufgeschoben wird. Schließlich, nach
weiterem nachfragen, erläutert Person B, dass der
Arbeitsvertrag noch nicht möglich wäre, da er den
Finanzbehörden mitgeteilt hätte, dass der Ausbildungsvertrag
bis Ende August gilt und eine Änderung nicht mehr möglich
wäre.
Zum Einen ist das schon per se mit der „nicht möglichen Änderung“ eine abenteuerliche Begründung, die schon fast betrügerisch ist. Zum Anderen kann ein AG durch falsche/irrtümliche Angaben ggü. Dritten keine arbeitsrechtlichen Grundsätze im Vertragsverhältnis mit seinem AN aushebeln.
Stattdessen fordert er Person A dazu auf ein Schreiben
aufzusetzen, in dem der Absatz, dass der Ausbildungsvertrag
mit abgeschlossener Prüfung endet, ungültig gemacht wird,
welches von beiden unterschrieben werden soll.
Netter Versuch, aber rechtlich unhaltbar. Das Ausbildungsverhältnis endete zwingend mit der erfolgreichen Abschlußprüfung gem. § 21 BBiG:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__21.html
Da der Ausbildungsvertrag auch bei der zuständigen Kammer gem. § 36 BBiG hinterlegt werden muß, sollte dies spätestens hier auffallen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__36.html
Ist es möglich, einen beendeten Vertrag so einfach ins Leben
zurückzurufen?
Bei einem Ausbildungsvertrag definitiv unter den gegebenen Umständen nein. Der Ausbilder versucht schlicht und ergreifend - evtl. in betrügerischer Absicht - sich eine billige Arbeitskraft zu verschaffen. Dabei fallen einem mehrere straf- oder bußgeldbewehrte Tatbestände ein, die man in Zusammenhang mit dem geschilderten Vorgang prüfen könnte.
Handelt es sich hierbei bereits um Schwarzarbeit, da kein
gültiger Arbeitsvertrag besteht?
Keine Schwarzarbeit!
Durch die unbestrittene Weiterarbeit nach der Prüfung ist ein rechtskräftiger Arbeitsvertrag zustande gekommen, der nach den üblichen Bedingungen zu vergüten ist und steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.
Welches Vorgehen würdet ihr in dieser Situation für sinnvoll
halten?
Rechtsrat zur Sicherung der Ansprüche bei Gewerkschaft oder Fachanwalt einholen.
Dringend: So schnell wie möglich anderen AG suchen, bei diesem Trickser und Täuscher wird ein AN nicht froh. Evtl. besteht für den AN ein Recht auf fristlose Kündigung
Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten!
Liebe Grüße