Abverkauf und Umtausch

servus zusammen,

angenommen Person a kauft im Internet einen Artikel der als Abverkaufware und vom Umtausch ausgeschlossen bezeichnet wird…doch jetzt kommt der Artikel und passt nicht…es gibt ja das Fernabsatzgesetz was besagt, dass Person a diesen Artikel innerhalb 14 Tage zurückschicken darf…!?
darf der Händler hier dieses ausschließen?..bzw, kann Person a zurückschicken und sein Geld zurückverlangen…oder in eine andere Größe tauschen? …wie ist es bei solchen Abverkaufgeschichten über das Internet … es ist keine gebrauchte oder Beschädigte Ware…sie ist nur Modelljahr 08…

ich bedank mich schon mal…

Walter

Hallo,

angenommen Person a kauft im Internet einen Artikel der als
Abverkaufware und vom Umtausch ausgeschlossen bezeichnet
wird…doch jetzt kommt der Artikel und passt nicht…es gibt
ja das Fernabsatzgesetz was besagt, dass Person a diesen
Artikel innerhalb 14 Tage zurückschicken darf…!?
darf der Händler hier dieses ausschließen?

Nein, darf er nicht. BGB § 312f.

Gruß

S.J.