Wenn eine Gemeinde in einer Bebauungsplansache auf einen Einwand des Grundeigentümers mit
einem „Abwägungsvorschlag“ antwortet, ist das dann schon der festgesetzte Standpunkt der Gemeinde?
Das Wort …vorschlag irritiert mich.
Gruß Franz
Wenn eine Gemeinde in einer Bebauungsplansache auf einen Einwand des Grundeigentümers mit
einem „Abwägungsvorschlag“ antwortet, ist das dann schon der festgesetzte Standpunkt der Gemeinde?
Das Wort …vorschlag irritiert mich.
Gruß Franz
Hallo!
Auszug aus Wikipedia „Bebauungsplan“
"Die Verwaltung erarbeitet zu jedem Punkt eine Stellungnahme und schlägt vor, wie in der Gemeindevertretung damit umgegangen werden soll, sei es, dass die Planung entsprechend geändert wird, dass sie nicht verändert wird oder dass die Stellungnahme zur Kenntnis genommen wird (Abwägungsvorschlag). Die Gemeindevertretung ist nicht verpflichtet, diese Vorschläge der Verwaltung zu übernehmen. Es kommt jedoch selten vor, dass gegenteilig abgestimmt wird. "
MfG
duck313