auf dem Grundstück befindet dich ein asphaltierter Garagenhof mit Garagen und Stellplätzen. In der Nebenkostenabrechnung taucht der Posten " Entwässerung bebaute/befestigte Fläche auf. Müssen die Mieter der Wohnungen die Gebühren für den Garagenhof anteilig bezahlen?
…ja…der Hof ist versiegelt…das Wasser kann nicht versickern und wird der öffentlichen Entwässerung zugeführt…diese Kosten tragen die Mieter anteilmäßig…schau in deinen Mietvertrag.
Bezahlen muß man dieses nur,wenn es im Mietvertrag in den Mietnebennebenkostenvereinbarungen geregelt ist. Nebenkosten die neu durch Gesetze entstehen kann der Vermieter als Vertragsänderung den Mietern dann mitteilen,die Mieter haben dann das Recht der Kündigung wenn es ihnen nicht passt.So wurde mir das mehrfach bestätigt. Und so habe ich es auch mit meinen Mietern gemacht,es wurde so akzeptiert.
Rowkarl