Abwasser-Gebührenerhöhung ohne Gegenleistung

Hallo,

es gibt eine Frage:

In einer Siedlung gibt es noch zwei Arten der Abwasserbeseitigung. Die eine ist wie normal, da sind alle Haushalte an das zuständige Klärwerk angeschlossen. Die anderen haben noch das 3-Kammer-Haussystem, das heist, dass das Wasser abfliest und ungereinigt in einen Bach oder Fluss abgeleitet wird; das Dicke wird jedes Jahr je nach Bedarf abgepumpt.

Um die zweite Art, also das 3-Kammer-Abwassersystem geht es:

Kann es rechtens sein, dass die Haushalte, welche noch mit dem alten Auspumpsystem arbeiten, genau so hohe Beiträge bezahlen müssen, wie diejenigen, welche ihr gesamtes Abwasser (inklusive Fäkalien) in das öffentliche Abwassernetz einleiten?

Bisher war es so, dass der Preisunterschied bei ca. 2,– € lag. Nun soll es ohne Gegenleistung einfach preislich angepasst werden. Ist das Recht?!

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Hallo,

bei der Abwasserbeseitung in den beiden geschilderten Fällen handelt es sich um jeweils voneinander getrennte Gebührenhaushalte nach dem entsprechenden Kommunalabgabengesetz.
Beide werden jeweils für sich kalkuliert und haben inhaltlich nichts miteinander zu tun. Wenn sich hier ein gleicher Gebührensatz ergibt, wäre das ein blanker Zufall.
Allerdings ist mit schleierhaft, wie es überhaupt zu gleichen Gebührensätzen kommen kann. Der Gebührensatz für die an die Kanalisation angeschlossenen Haushalt wird in € pro m³ Frischwasserverbrauch angegeben. Dagegen wird die Abfuhrmenge aus den Gruben nach der Menge des entsorgten Inhalts berechnet. Die Gebürensätze haben daher verschiedene Einheiten…

Gruß

Michael

[MOD] Vollzitat entfernt