Abwasser-Kontrollschacht bei Altbau nachträglich Pflicht?

Hallo,
ich habe gestern ein Schreiben von der Gemeinde bekommen wonach ich bis zum 12.2.2016 einen Kontrollschacht errichten soll.
Das Haus ist von 1968 und ist bis jetzt bestens gut ohne diesen Schacht aus gekommen.
Was würde so etwas kosten und bin ich überhaupt dazu verpflichtet?

Gruß, schönes Wochenende und Danke für Eure Hilfe

Hallo!

In dem Schreiben der Gemeinde steht sich auch der Hinweis auf welchem Gesetz/Verordnung das beruht und das man dagegen auch Einspruch einlegen kann.
Allerdings wären hohe Kosten kaum ein Einspruchsgrund.

Auch zu der Bauzeit war es durchaus üblich und m.E. auch vorgeschrieben, einen Übergabeschacht am Übergang privat/öffentlich vorzusehen. Also an seiner Grundstücksgrenze, dort wie Deine private Schmutzwasserleitung ins öffentliche Siel der Gemeinde übergeht.

Er dient zu Kontroll- und Reinigungszwecken, ist also sehr wohl auch für den Bürger selbst wichtig und nützlich.

Kosten ?
Das hängt von der benötigten Tiefe der Leitung dort ab. So ein Schacht aus Betonringen von 1 m Durchmesser braucht Erdarbeiten(Bagger) und dann entsprechend viele Schachtringe, Schachtsohle aus Betonfüllung ,Einarbeiten eines Reinigungsstückes, Konusteil und Deckel.(befahrbar oder nicht).

Da kommen (leider) schnell Kosten von 1000 bis 2000 € heraus oder auch mal mehr, wenn es tiefer wird.

Übrigens, es wird in dem Zusammenhang bestimmt auch der Nachweis der Dichtigkeit der Leitung Haus bis Schacht verlangt. Dazu wird eine Druckprobe gefordert, die bei alten Rohren aus Ton/Steinzeug oft nicht mehr gegeben ist.
Kann also sein, man muss in dem Zuge auch die Leitung ersetzen . Da muss man durch Fachleute prüfen lassen, ob man alte Leitung sanieren kann oder ob man aus Kostengründen stilllegt und neue Leitung vom Haus her heranführt.

MfG
duck313

Hallo,

das kommt sicherlich auf die Gemeinde an, aber in der Regel ist das Pflicht, ja. Wie es bei uns aussieht, haben wir Glück, weil auf der Seite, wo dieser Revisionsschacht eingerichtet werden könnte/müsste (seitlich vom Haus, da ist einfach der Hausanschluss) das Grundstück nicht mehr groß genug ist :smiley: , d. h. wir müssten das halb auf dem Grundstück, halb auf dem städtischen Grund einrichten, und das geht natürlich nicht.

Der Schacht ist natürlich auch nicht für dich sondern für deinen ortlichen Kanalnetzbetreiber vorgesehen, deshalb kann die Gemeinde dich durchaus dazu verpflichten.

Bei uns ist das auch noch so, dass nur bestimmte Firmen das einrichten dürfen, und die bestimmen leider die Preise. Frag doch bei der Gemeinde nach, was es bei euch für diesbezügliche Bestimmungen gibt, aber ich fürchte, du wirst nicht herumkommen, obwohl mich die sehr kurze Frist schon wundert.

Schau dir auch mal das z. B. an: https://www.deutscher-bauzeiger.de/bauen/baugrube/revisionsschacht/

Gruß
Christa

Hallo,

Auch zu der Bauzeit war es durchaus üblich und m.E. auch vorgeschrieben, einen Übergabeschacht am Übergang privat/öffentlich vorzusehen.

Nein, das war keineswegs üblich in den 1960er-Jahren.Aber damals wurden von den Gemeinden ja auch noch ausreichend große Schmutzwasserkanäle in den Straßen verlegt in Neubaugebieten.

Hallo!
und schon mal danke für die Antworten.
Zu:
„In dem Schreiben der Gemeinde steht sich auch der Hinweis auf welchem Gesetz/Verordnung das beruht…“
Jaein, es steht dort:
"Bei einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt dass die Revisionsschächte … nicht zugänglich sind. …
Gemäß § 13 der Entwässerungssatzung… "
Jetzt müßte man wisse wir die Satzung vor 46 Jahren aus sah.
Weiter:
„Ich bitte sie die Hausanschlüsse frei zu legen… und an zu heben.“
Aber wenn da nix ist?
Zu.
"Übrigens, es wird in dem Zusammenhang bestimmt auch der Nachweis der Dichtigkeit der Leitung Haus bis Schacht verlangt… "
Ist bei uns wohl vom Tisch weil wir nicht in einem Wasserschutzgebiet wohnen.

MfG und ein schönes Restwochende

Hallo,

ich weiß nicht, wo du wohnst, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben:

Gruß
Christa

Hallo.
Gut, nach Deinem Link hätte ich bis 2020 Zeit.
Ich wohne Im Kreis Gütersloh in NRW, man nennt es auch das gelobte Land :smile:
Viele Kommunen bestehen auch nicht mehr auf diese Dichtigkeitsprüfung weil deren eigene Abwassersysteme dann auch fällig wären.

MfG

Hallo,

ich wollte nur sagen, dass es nicht ganz vom Tisch ist, aber bis dahin fließt noch einiges Wasser die Donau runter, wie man bei uns sagte. :wink:

Gruß
Christa

Nein, das nützt wenig.
Es kann in Abwassersatzungen auch eine Nachrüstung gefordert werden. Es gilt da nicht Bestandsschutz und man muss nie mehr was machen.
Aber ich bin ja immer noch der Ansicht auch 1970 gab es die Norm und Pflicht Schächte zu setzen.

Und das was Du da an Textausschnitten schreibst, deutet doch erst einmal daraufhin, man konnte den Schacht nicht sehen/finden. Weißt Du denn definitiv, es gibt gar keinen ?

Man soll ihn freilegen und ggf. anheben (Schachtring aufsetzen) damit er mehr aus Gelände freikommt.

Sonst wäre die Formulierung „… und anzuheben“ unerklärlich.

Und noch kurz zum Thema Dichtigkeit von Abwasserleitungen. Das bestimmt nicht die Gemeinde oder Abwasserzweckverband. Das sind Landes-,Bundes- und EU-Gesetze zur Reinhaltung des Grundwasser.

Das gilt immer und überall, hat mit Trinkwasserschutzgebiet nichts zu tun.

Und wenn Gemeindesiel alt und schadhaft sind, dann müssen die ebenfalls erneuert oder instandgesetzt werden. Auch das bestimmt ein Gesetz nicht die Gemeinde. Nur dort hat es längere Fristen dafür.

MfG
duck313

Hallo und Danke für die Antworten.
Inzwischen habe ich den Schacht gefunden und auch erhöht. War ca. ein halben Tag Arbeit und hat mich 108 € gekostet, gibt schlimmeres…
Heute waren 2 Leute da und haben kontrolliert.
Mit meiner Arbeit waren sie zufrieden aber sie meinten daß das Regenwasser nicht ans Abwasser angeschlossen sein dürfe. Aus 2 Dachrinnen und einem Abfluss im Gartenweg qualmte es beim bedampfen.
Toll! :frowning:
Andersherum wäre es schlimmer, deshalb waren sie ja auch da, aber nun?
Als ich vor ca. 15 Jahren angebaut und die Leitungen erneuert habe habe ich alles so angeschlossen wie es vorher auch war. Schätze mal daß vor Jahrzehnten jemand gepfuscht hat als das alte 3-Kammersystem außer Betrieb gesetzt wurde. Wir wohnen in einem 220-Seelendorf und ich war damals der Meinung daß es sich ohnehin um ein Mischwassersystem handelt.
Also die Fallrohre der Dachrinnen mit ans Abwasser und gut.
Können die nun von mir verlangen den Hof auf zu reißen oder gönnen sie dem Klärwerk das frische Naß vom Dach?

MfG

Auch wenn es über 2 Jahre her ist möchte ich doch noch antworten.

Ja, notfalls musst Du den Hof aufreißen.
Jedenfalls darfst Du bei Dir am Ort kein Regenwasser ins Abwassersiel einleiten. Deswegen hat man ja mit einer Rauchprobe versucht die Falscheinleiter aufzuspüren.
Wer es nicht kennt, dazu leitet man Kunstnebel (wie in Disko) vom Abwasserkanal ein und beobachtet die Dachrinnen der Häuser. Besteht eine Verbindung zum Kanal, dann raucht es aus der Rinne sonst nur aus den Dachbelüftern des Abwassernetzes des Hauses.

Wenn es kein Regensiel gibt, dann musst Du auf deinem Grund eine eigene Verrieselung herstellen, also z.B. einen Sickerschacht wo das Regenwasser eingeleitet wird, etwas Raum hat zum sammeln und dann nach und nach ins Erdreich versickert.