Abwasseranschluss

Hallo,
zwar keine Mietfrage aber verwandtes Fachgebiet:
Anschlusszwang besteht ja auch für Regenwasser.
Wie schätzt ihr die Erfolgsaussicht ein für Befreiungsantrag mit folgender Begründung:

  • Das Gründstück fällt von der Straße weg und kann deshalb nicht dahin entwässert werden
  • Das Hausdach ist derzeit zur Hälfte in den Garten entwässert und die straßenseitigen 30 qm sollen ebenfalls ins abschüssige Grundstück geleitet werden.

Danke für Antworten
Schönen Tag

Hallo jott053,
ich bin mir mit dem Anschlusszwang für Regenwasser da nicht so sicher: in Berlin ist das z.B. sogar verboten. Wenn man nachweisen kann, dass das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickern kann, dürfte es m.E. keine Probleme geben.
florestino

Das hängt von der jeweiligen kommunalen Satzung ab,da muss man sich bei seiner Kommune erkundigen.ES gibt kein einheitliches System selbst in einem Bundesland.Die einen erlauben grundsätzlich die Versickerung von Regenwasser auf eigenem Grund,die andere wollen es in den Kanälen haben.

Das hängt von der jeweiligen kommunalen Satzung ab,da muss man
sich bei seiner Kommune erkundigen.ES gibt kein einheitliches
System selbst in einem Bundesland.Die einen erlauben
grundsätzlich die Versickerung von Regenwasser auf eigenem
Grund,die andere wollen es in den Kanälen haben.

Das ist sogar innerhalb einer Kommune unterschiedlich. Schließlich kann im einen Baugebiet der Boden Versickern erlauben und im anderen Baugebiet hast Du z.B. einen Lehmboden, in dem nichts versickert.