Hallo,
wer kann uns helfen !
Meine Frau und ich beziehen beide Arbeitslosengeld II und wir besitzen ein kleines Grundstück mit Eigenheim.
Nun sollen wir an das öffentliche Abwassersystem Zwangsangeschlossen werden, was uns ca. 3000,00€ kostet. Dieses Geld haben wir aber leider nicht und vom ALG II können wir das nicht bezahlen.
Weiss vieleicht jemand ob soetwas auch das Arbeitsamt übernimmt und wenn ja zu welchen Bedingungen.
Oder kann mann sich nochirgendwo anders hinwenden, wo es unterstützung geben könnte.
Wir sind für jeden hinweiß dankbar.
Hans-Gert Klein
Nun sollen wir an das öffentliche Abwassersystem
Zwangsangeschlossen werden, was uns ca. 3000,00€ kostet.
Dieses Geld haben wir aber leider nicht und vom ALG II können
wir das nicht bezahlen.
Hallo !
Ihr seid Besitzer eines Hauses und eines Grundstücks. Also habt Ihr Vermögen, also könnt Ihr darauf eine Hypothek aufnehmen.
Weiss vieleicht jemand ob soetwas auch das Arbeitsamt
übernimmt und wenn ja zu welchen Bedingungen.
Ganz sicher nicht!!
Oder kann mann sich nochirgendwo anders hinwenden, wo es
unterstützung geben könnte.
Eure Bank!
Wir sind jetzt in der gleichen lage. Nur - leider werden wir nicht angeschlossen für die 3000,- Euro, sondern müssen uns eine vollbiologische Kläranlage kaufen. Kostet 7000,-Euro!!
mfgConrad
Hallo Hans,
mit der Gemeinde über Ratenzahlung reden…
Anders geht es wohl nicht…
mfg
Frank
Hi,
hypothek aufs Haus, die Zinsen könnte das ALGII Amt tragen.
Grüße
Matthias
Hi,
seit bitte gaaaanz vorsichtig. In einem Nachbarort mußten auch Leute sich für 12T eine solche Anlage zulegen. Einige Zeit später wurden sie trotzdem Zwangsangeschlossen, per Gerichtsbeschluß. Macht das lieber mit Anwalt.
Wir mußten nur 800DM für neue Rohre zahlen. Glück gehabt.
Grüße
Matthias
Hi,
seit bitte gaaaanz vorsichtig. In einem Nachbarort mußten auch
Leute sich für 12T eine solche Anlage zulegen. Einige Zeit
später wurden sie trotzdem Zwangsangeschlossen, per
Gerichtsbeschluß. Macht das lieber mit Anwalt.
Wir haben schriftliche Garantie bis 2020. Bis dahin werden wir auf keinen Fall angeschlossen.
mfgConrad
-
In etwa 5. Jahren wird es Änderungen dahingehend
geben, dass die eigenen Anlagen ausgetauscht werden
müßen, da nicht ausreichend. Gesetz ist geschrieben. -
Neben Ratenzahlung ist auch ein Teil der Arbeit
in Eigenleistung möglich.
- In etwa 5. Jahren wird es Änderungen dahingehend
geben, dass die eigenen Anlagen ausgetauscht werden
müßen, da nicht ausreichend. Gesetz ist geschrieben.
Die neuesten Anlagen sind voll ausreichend, auch für das neue Gesetz.
Die Hersteller dieser Anlagen gehen auch mit der Zeit.
- Neben Ratenzahlung ist auch ein Teil der Arbeit
in Eigenleistung möglich.
Klar, für ein Rentnerehepaar kein Problem!
Eigenleistung
Moin moin,
- Neben Ratenzahlung ist auch ein Teil der Arbeit
in Eigenleistung möglich.Klar, für ein Rentnerehepaar kein Problem!
Zumindest Hans scheint ja noch kein Rentner zu sein. Und unterschätze die körperliche Leistungsfähigkeit mancher Rentner nicht.
Der Vorschlag an sich ist aus meiner Sicht gar nicht so schlecht. Ich habe in einem ähnlichen Fall schon bei einer Aktion in der Verwandschaft mitgewirkt, indem wir die notwendigen Gräben mit ein paar Leuten an einem Vormittag ausgehoben haben; die Bezahlung bestand aus einer Flasche Bier um 11 Uhr. Und wenn diese Möglichkeit dazu dient, Kosten zu sparen, die sich grundsätzlich nicht verhindern lassen, umso besser.
Ich rede hier übrigens ausdrücklich von Familien- oder Nachbarschaftshilfe, nicht von Schwarzarbeit. Und häufig sind die nachbarlichen Verbindungen innerhalb von Einfamilienhaus-Siedlungen geeignet, Hilfe zu bekommen und auch anzubieten (die anderen werden wahrscheinlich auch angeschlossen. Oder man mietet sich mit 5-6 Nachbarn einen Kleinbagger für einen Tag, was auch schon wieder Kosten sparen könnte.
Nur mal so gedacht.
Gruß
ALex
Eigenleistung??!!
Sicher, das klingt immer sehr gut!
Aber, was sind Eigenleistungen? Das sind immer die „dummen“ Arbeiten. Die Arbeiten, die nur eine Schaufel als Werkzeug benötigen. Einen Graben ziehen und das wärs dann!
Sämtliche anderen Arbeiten sind mehr oder weniger qualifiziert und das sind die, die Geld kosten und vom Verbraucher bzw Anwohner nicht gemacht werden dürfen/können.
Der Graben, der dann vom Anwohner gezogen wird, ist eine Sache, für die er mit Freunden und Bekannten, je nach Länge, Tage benötigt. Der Bagger der Einbaufirma das Ganze aber in Minuten fertig hat. Dementsprechend sind die angesetzten Kosten auch gering.
Hinterher muß neu gepflastert werden und das ist für die Anwohner reine „Routine“. Dementsprechend sieht dann der Weg auch aus. Belangen kann man dann Niemanden. Höchstens sich selbst.
Eigenarbeit bringt bei diesen Erdarbeiten sehr wenig an finanziellem Vorteil. Entweder man bezahlt dann die helfenden Kumpels oder ist die nächsten Jahre selbst verpflichtet, ihnen bei Arbeiten zu helfen.
Manch ein Hausbesitzer hat sich dann geschworen, nie wieder Eigenleistung!!!
mfgConrad
Hallo!
- In etwa 5. Jahren wird es :Änderungen dahingehend
geben, dass die eigenen :Anlagen ausgetauscht werden
müßen, da nicht ausreichend. :Gesetz ist geschrieben.
Was dieser Satz auch immer heißen soll, wird damit Unsicherheit geschürt. Es gibt außerhalb der Ballungszentren viele dünn besiedelte Gegenden, die heute keine zentrale Abwasserentsorgung besitzen und auch zukünftig keine solche erhalten werden. In diesen Gegenden sind von direkter Einleitung in Gewässer bis zu 3-Kammer-Gruben alle möglichen Lösungen vertreten. Ich schenke mir jetzt, die einschlägigen Vorschriften der Abwassertechnischen Vereinigung heraus zu kramen, aber im Endeffekt läuft es darauf hinaus, keine ungeklärten Abwässer in die Natur einzuleiten. Dabei wird je nach Besiedelungsdichte der Region entschieden, ob zentrale Kläranlagen oder dezentrale Kleinkläranlagen zu bauen sind. Letztere erzielen bei sachgemäßem Bau und Betrieb ebenso gute Klärergebnisse wie große zentrale Anlagen und sind daher eine umweltverträgliche Dauerlösung. Weil ich mich mit der Problematik der Abwasserentsorgung für eigene Zwecke in Theorie und Praxis beschäftigen mußte, nenne ich Dir bei Bedarf gerne Literatur über Bau und Betrieb verschiedener Systeme biologischer Kleinkläranlagen.
Mit der Umsetzung einschlägiger EU-Vorschriften hapert es stellenweise auf Landesebene. Etwa hier in McPomm wird der Bauherr bei Neubau und Umnutzung gleich zum Bau einer biolog. Kleinkläranlage verpflichtet, soweit es keine öff. Abwasserversorgung gibt. Bei den Altanlagen, Sickergruben etc, hinken die zuständigen Stellen hinterher. Die betroffenen Grundeigentümer müssen zeitnah mit Behördenpost rechnen und werden dann mit Fristsetzung von voraussichtlich 1 bis 2 Jahren zu Nachrüstung, Um- oder Neubau ihrer Abwasseranlagen aufgefordert.
Gruß
Wolfgang
Und in Ergänzung von Alex schreibe ich davon,
dass es manchmal eben nicht anders geht.
Richtig ist, dass es mit dem Mini-Bagger
schneller geht, das kenn ich aus meinem
Hobby.
Es nützt aber nix,wenn das Geld nicht da ist !
Ausdieser Sicht muss eben über alles
nachgedacht werden :
- Teilzahlung,
- Eigenleistung.
usw.