Wir haben hier ein Ausflugsschiff mit ca. 30 Plätzen für
Gäste, die bei Kaffee und Kuchen ganze Tage auf dem
Rhein-Herne-Kanal umhergeschippert werden. Wer ist die
zustängige Behörde, die die Entsorgung überwacht und auf
welcher gesetzlichen Grundlage beruht diese Verfahrensweise.
Ich glaube es nicht!! Von wem habt Ihr denn die Fahrterlaubnis??? Ohne Abnahme des Schiffes und Kontrolle der Umweltschutz- und Sicherheitsauflagen dürftet Ihr doch gar nicht fahren!!
Beim Googeln bin ich bis jetzt nur auf MARPOL gestoßen,
internationales Übereinkommen zum Schutz der Meere von 1973.
Das hilft mir aber nicht weiter.
Ja, dann wende Dich doch an die zuständige Berufsgenossenschaft. An die Wasserschutzpolizei. Ist der GL (Germanische Lloyd) vielleicht auch für die Binnenschiffahrt zuständig?
Oder bedeutet Deine Anfrage, dass Du bei dem Schiff, mit welchem Du nichts zu tun hast, Probleme siehst?
Gruß Max