Abwassergebührenbefreiung für Gartendusche?

Ich habe mir eine Dusche im Garten gebaut und nutze dazu nur das örtliche Zuwassernetz, nicht aber das Abwassernetz. Das Wasser sammle ich und nutze es zum Gießen. Kann ich mich irgendwie dafür von den Abwassergebühren befreien lassen?

Das regelt die Gebührensatzung des Abwasserentsorgers, bitte dort hineinschauen.

Hallo Herr Matthus,
also, zunächst mal vorneweg: Sie produzieren natürlich mit Ihrer Gartendusche, sofern Sie Seife oder vergl. Produkte nutzen, Abwasser, das einer ordnungsgemäßen Abwasserreinigung zugeführt werden muss. So weit das Rechtliche.
Jetzt zu Ihrer eigentlichen Frage: Ob Sie von Abwassergebühren befreit werden können entscheidet einzig und allein die Kommune mit ihrem Instrument, der Abwassersatzung.
Probieren Sie dochmal folgendes: Vergißt man mal dass Sie Abwasser produzieren, ist es der Kommune sicher egal, ob Sie das Wasser direkt zur Beregnung nutzen oder vorher noch damit duschen. Der Ansatz wäre daher mit der Kommune zu vereinbaren, dass Sie die Wassermenge zur Beregnung vorher erfassen (separater Wasserzähler) und diese Menge am Ende des Beitragsjahres von der Gesamtmenge abziehen.
Vielleicht stimmt die Gemeinde zu. Viel Glück!
Viele Grüße aus Hessen
Christian Schulz

Ich habe mir eine Dusche im Garten gebaut und nutze dazu nur
das örtliche Zuwassernetz, nicht aber das Abwassernetz. Das
Wasser sammle ich und nutze es zum Gießen. Kann ich mich
irgendwie dafür von den Abwassergebühren befreien lassen?

Das ist möglich.

Dazu muss ein Außenwasserzähler montiert werden und dem Versorger bzw. dem Abwasserentsorger mitgeteilt werden.

So ein Außenwasserzähler kostet im Baumarkt ca. 30-50 Euro.
Manche Versorger geben als Bedingung aber vor, daß dieser nur durch einen zugelassenen Sanitär.Betrieb eingebaut werden darf.

Ich weiß nicht ob für die Dusche der Aufwand lohnt.
Wenn Du 50 x im Jahr dort duscht sind das bei je 30 Liter ca. 1,5 Kubikmeter. Bei einer Abwassergebühr von sagen wir mal 6 Euro pro Kubik sind das 9 Euro im Jahr an Ersparnis.

Guten Tag, zusammen,

Abwasser, welches im Garten oder sonstwo landet, nur nicht im Abwassernetz,
läßt man vorher über einen Zweitzähler laufen; sog. Außenwasserzähler.
Dieser muß natürlich anerkannt und verblombt sein, möglicherweise fällt
dafür sogar eine Gebühr an. Nicht zu vergessen: Alle 7 oder 8 Jahre muß dieser Zähler ausgewechselt werden (Eichgesetz).
Nun kommt es aber noch dicker:
Entsprechend der Landeswassergesetze veränderst Du durch den Gebrauch des Trinkwassers zum Duschen die Eigenschaft des Wassers, gleichgültig ob mit oder ohne Seife. Du wandelst das Wasser durch diesen Gebrauch also zu Abwasser um !
Streng genommen, gehört Dein Duschwasser als Abwasser dann wieder in das Abwassernetz.
Wecke hier niemanden auf, sondern benutze Deine Gartendusche mit Gebühr.

Gruß aus der Lüneburger Heide
-------- Original-Nachricht --------

hallo bjoern,

wenn du dafuer einen wasserzaehler einbaust und den verbrauch dafuer nachweisen kannst, kannst du es versuchen.
vorher solltest du das mit dem abwasserverband besprechen, ob sie da mitgehen.
es gibt da keinen echten rechtsanspruch , da ja alle trinkwasser beziehen das nicht vollstaendig zu abwasser wird - vor allem zur gartenbewaesserung. es muss also eine nicht unwesentliche ungerechtigkeit sein. vor ein paar jahren lag die rechtsprechung so, dass es mehr als 20 kubikmeter im jahr sein muessen…
die wirst du wahrscheinlich nicht wegduschen…
es haengt also von dem entgegenkommen von amtwegen ab, ob du damit durch kommst.
gruss, uwe

Hallo,
leider kann ich in dieser Frage nicht unbedingt weiterhelfen, da i.d. R. örtl. Vorschriften dafür zuständig sind und Sie eine Befreiung somit selbst stellen müßten. Ist meist mit Gebühren verbunden.

Aber ich denke, es wird sich nicht um riesige Wassermengen handeln bei einer Dusche im Garten.

Bedenken Sie auch bitte noch folgendes:
Vermutl. verzehren Sie eventl. einen großen geldwerten Anteil an Energie durch längere und ggf. nicht wärmegedämmte Zuleitungen zur Gartendusche, als den geldlichen Nutzen, den Sie über die Einsparung erzielen möchten.
Zudem, wenn das warme Wasser (vorher aufgeheizt im Haus) dann nach dem Duschvorgang abgestellt wird, dann kühlen sich die vorher aufgeheizten Warmwasserkosten, die noch in der vorhandenen Leitung sind, ab und kühlen sich ohne Nutzen von selbst ab.
Das ist meine persönl. Auffassung und soll nicht verallgemeinert werden.
Grüße und viel Erfolg noch.

hallo Björn,
leider muss ich Dir sagen, dass Du da wehnig bis gar keine Chancen hast!
Ich hoffe mal, der Umwelt zu liebe, dass es sich hier um eine reine Erfrischungs-Dusche handelt. Wenn Seife oder dergleichen im Spiel ist, dürftest Du die Dusche gar nicht haben.
Ob Du nun das Wasser direkt zum Gartengiesen oder erst nach einer erfrischenden Dusche zum Giesen nimmst, interessiert die Entsorger normal nicht. Bei den meisten kommt dann der Spruch: Die Abwasserkosten sind ein Durchschnittspreis, da ja auch Flüssigkeiten und Dreck entsorgt werden, die vorher nicht durch den Wasserhahn gelaufen sind. Ich denk da mal an Getränke, die Du ja in Flaschen kaufst, an das Wasser der Essiggurken und anderer Glas- bzw. Dosen-Sachen. Auch wird das Regenwasser entsorgt, das wegen eines Plasters nicht versickert und in den Gulli läuft. Zudem kommen dann die Kosten der Zählermiete Verwaltungskosten, Kanalnetz-Erhalt und -Neubau und und und. Viele Gründe halt, um diese einfache Pauschal-Verrechnung zu rechtfertigen.
Ist zwar blöd aber rechtens.
Ich hatte mal einen Rohrbruch. 30000Liter Wasser im Keller und der Schaden natürlich. Nicht mal da sind mir die Stattwerke entgegen gekommen. Ich musste nicht nur das Wasser Zahlen, sondern auch das Abwasser, weil es ja schließlich, nachdem ich es in den Hof gepumpt hatte, wieder durch den Gulli in den Kanal geronnen ist.
Auch wäre das Abrechnen nicht ganz einfach. Da müsste ein zweiter, geeichter Zähler installiert werden, der Dich dann wahrscheinlich mehr Miete kosten würde, als Du an Abassergebühren sparen tätest.
Überleg Dir halt mal Alternativen:

  • Regenwasser-Tonne mit kleiner Tauchpumpe
  • Grundwasser-Pumpe (in den meißten Regionen erlaubt)

Gruß
Kleiner Racker