Herr S. ist seit vielen Jahren im besitzt eines gekauften Hauses, dessen Abwasserkanal auf dem anliegenden Grundstück des Nachtbarn liegt.
Dieser Nachtbar eröffnete vor kurzer Zeit ein Tanzcafé, was für Herr S. zu massiver Lärmbelästigung führt. Aufgrund dessen befindet sich Herr. S mit dem Nachtbarn in einem Rechtstreit.
Durch den entstandenen Konflikt zwischen beiden Parteien duldet der Nachtbar nun nicht mehr, dass der Abwasserkanal auf dessen Grundstück liegt. Von seitens des Nachtbarn wurde nun eine Frist von 3 Wochen ausgesprochen.
Wegen Aufkommen von immensen Kosten liegt es nicht im Willen von Herr S. eine Änderung durchzuführen.
In das Grundbuch wurde eingesehen, allerdings wurde dort keine Regelung diesbezüglich festgehalten.
Dazu kann ich leider nichts sagen! Mit dem Thema kenn ich mich nicht aus!
Liebe/-r Experte/-in,
Herr S. ist seit vielen Jahren im besitzt eines gekauften
Hauses, dessen Abwasserkanal auf dem anliegenden Grundstück
des Nachtbarn liegt.
Dieser Nachtbar eröffnete vor kurzer Zeit ein Tanzcafé, was
für Herr S. zu massiver Lärmbelästigung führt. Aufgrund dessen
befindet sich Herr. S mit dem Nachtbarn in einem Rechtstreit.
Durch den entstandenen Konflikt zwischen beiden Parteien
duldet der Nachtbar nun nicht mehr, dass der Abwasserkanal auf
dessen Grundstück liegt. Von seitens des Nachtbarn wurde nun
eine Frist von 3 Wochen ausgesprochen.
Wegen Aufkommen von immensen Kosten liegt es nicht im Willen
von Herr S. eine Änderung durchzuführen.
In das Grundbuch wurde eingesehen, allerdings wurde dort keine
Regelung diesbezüglich festgehalten.
Hallo,
Solange kein Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen ist, können die Nachbarn jederzeit die Durchleitung verhindern.
Die 3 Wochenfrist ist sicherlich zu kurz. Es muß erst eine Lösung gefunden werden wohin ein diesbezügliches Rohr geleitet und angeschlossen werden kann und dann muss gegraben werden.
Hier hilft nur Einlenken und gemeinsam eine vernünftige Lösung suchen. Viel Glück!
MfG
KKl
Liebe/-r Experte/-in,
Herr S. ist seit vielen Jahren im besitz eines gekauften
Hauses, dessen Abwasserkanal auf dem anliegenden Grundstück
des Nachtbarn liegt.
Herr S. befindet mit dem Nachtbarn in einem Rechtstreit.
Durch den entstandenen Konflikt zwischen beiden Parteien
duldet der Nachtbar nnicht mehr, dass der Abwasserkanal auf
dessen Grundstück liegt. Von seitens des Nachtbarn wurde nun
eine Frist von 3 Wochen ausgesprochen.
Wegen Aufkommen von immensen Kosten liegt es nicht im Willen
von Herr S. eine Änderung durchzuführen.
In das Grundbuch wurde eingesehen, allerdings wurde dort keine
Regelung diesbezüglich festgehalten.
Hallo,
Herr S. könnte eine Genehmigung bei der Stadt(evtl.Ordnungsamt)beantragen und darauf aufmerksam machen das es bis vor kurzem ja auch kein Problem deswegen gab(nur wegen der Lärmbeschwerde kam ja ein Streit zustande).
Es kommt vielleicht dann jemand vor Ort sich die Situation anschauen.(Oder warten bis der Nachbar jemand schickt).
Er könnte natürlich auch Pech haben und keine Genehmigung bekommen.
Und wegen der Lärmbelästigung Unterschriften sammeln von anderen Nachbarn. Das hilft vielleicht muß er den Laden verlegen oder dicht machen. Er scheint ihn ja noch nicht allzu lange haben.
Etwas genaueres kann ich leider auch nicht sagen.
Gruß
leider kann ich hier nicht weiterhelfen,da ich mit Grünstücks Rechtsfragren und deren Bestimmungen nicht auskenn,daher emphielt es sich einen Rechtsexperten auf diesem Gebiet zu Fragen.